+++ ZAHLEN & DATEN +++ |
Stand der Klagefinanzierung |
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Zum Thema Fluglärm, Nachtflüge, Flughafen Leipzig/Halle Ob ein Flughafen-Ausbau wirtschaftlich sinnvoll ist, wie er sich in die Region einfügt, ob Arbeitsplätze tatsächlich wie angegeben geschaffen werden können und ob die Angaben über das zu erwartende Lohngefüge sowie die Beschäftigungszeiten realistisch sind - - - all diese Fragen musste das Regierungspräsidium Leipzig vor seiner Beschlussfassung gründlich prüfen. Dazu hat es sich von verschiedenen Firmen Gutachten eingeholt. Diese Gutachten wurden dann in einer Gesamtprüfung durch die baseler Strategieberatungsfirma für Transport und Verkehr progtrans AG für das Regierungspräsidium untersucht. Die Ergebnisse aus dem Schlussbericht stellen wir Ihnen hier in Auszügen vor: Schlussbericht progtrans AG Aus der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.09.2008 gegen den Ergänzungs-Planfeststellungsbeschluss (mündliche Verhandlung am 15./16. Juli 2008) Urteilsverkündung am 24. Juli 2008 Die Klage wurde komplett abgewiesen! 1. zur Nachtflugerlaubnis für nichteilige Frachtflüge: „Expressfrachtverkehr... kann Flüge zur Beförderung konventioneller Fracht „mitziehen“, wenn beide Arten von Fracht aus vernünftigen Gründen gemeinsam transportiert werden... wenn die Beschränkung auf... Expressfracht die Funktionsfähigkeit des Frachtkreuzes gefährden würde... solange der nächtliche Frachtverkehr weit überwiegend... dem Transport von Expressfracht dient.“ (Anmerkung der IG: Was ist vernünftig?) 2. Zusätzliche Frachtflüge durch Urteil des BVerwG * AEROLOGIC (Joint Venture“ DHL – LH Cargo): ab 2008 interkontinentale Flüge mit besonders lauten MD-11 (zukünftig mit besonders lauten B-777): 11 Maschinen (bis 2011) * ab 2011 (Nachtflugverbot in Frankfurt/Main): LH Cargo mit MD-11 nach Leipzig: + 12 Maschinen --> doppelt so viel Fracht wie laut Planfeststellungsbeschluss vorgesehen! --> 2015: ~800.000 t/a Normalfracht + 650.000 t/a Expressfracht! 3. US-Militärflüge „Wenn die zuständige Bundesbehörde die Einflugerlaubnis erteilt hat, darf die Planfeststellungsbehörde davon ausgehen, dass... ein öffentliches Interesse an der Benutzung des Luftraums und des Flugplatzes besteht und dieses Interesse so gewichtig ist, dass die Belange der Anwohner zurückgestellt werden dürfen.“ (Anmerkung der IG: --> keine Prüfung des öffentlichen Interesses an Militärflügen und keine Abwägung mit Interessen der Lärmbetroffenen --> keine Prüfung der Völkerrechtswidrigkeit durch RP --> vorauseilender Gehorsam des ehem. Pfarrers Steinbach wird bestätigt!) Amerikanische GIs auf dem Weg in den Irak-Krieg * Januar – Dezember 2009: 545.565 Soldaten/Jahr * Planung Flughafen: 800.000 Soldaten/Jahr (Anmerkung der IG: --> Zukünftig sind alle in Deutschland genehmigten Militärflüge am FH Leipzig/Halle unbegrenzt zulässig! --> Der Weg des FH Leipzig/Halle zum Militärstützpunkt ist damit geebnet!) |
