Nachtflugverbot-Leipzig.de

Messstationen IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V.

Erklärung der IG NACHTFLUGVERBOT LEIPZIG/HALLE E.V.


Der gemeinnützige Verein IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. verfolgt nur satzungsgemäße Ziele. Wir bedienen uns ausschließlich rechtsstaatlicher Mittel und Methoden, die auf den grundgesetzlich abgesicherten demokratischen Rechten und Freiheiten basieren. Wir lehnen jegliche Gewalt und extremistisches Gedankengut ab. Wir sind offen für alle Menschen, die mit uns und mit den von uns akzeptierten Mitteln für unsere gemeinsamen Ziele kämpfen wollen.

Entstehungsgeschichte


IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V.Der Verein IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. hat sich aus einer Bürgerinitiative gebildet. Daran erinnert heute noch das Kürzel "IG" ... Interessengemeinschaft. Zunächst arbeitete der Verein als reiner "Zweckverein", der sich die Aufgabe gestellt hatte, ein möglichst vollständiges Nachtflugverbot zum Schutz der Anwohner der Region Leipzig / Halle zu erwirken. Zusammengefunden hatten sich die Mitglieder nicht aus dem Mangel an anderweitiger Beschäftigung, sondern sie wurden durch den vollständigen Umbau des Flughafens Leipzig/Halle in Schkeuditz und die Ausrichtung als Nacht- und Frachtflughafen dazu gezwungen, sich für Ihren Schutz und den Schutz der Anwohner einzusetzen. Die Belastungen, die auf die Bevölkerung zu kommen und heute immer noch nur einen Bruchteil dessen darstellen, was wir in den nächsten Jahren zu erwarten haben, gehen leider ausschließlich zu Lasten der Anwohner.
Hier galt es, dem eine starke, gebündelte Kraft entgegen zu setzen. Seinen bisherigen Höhepunkt fand die Arbeit des Vereins im Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Ausbaupläne und dabei insbesondere gegen den uneingeschränkten Nachtflugverkehr. Leider ist dabei das große Ziel, ein weitgehend vollständiges Nachtflugverbot zu erwirken, nicht erreicht worden. Das Gericht hat aber im Urteil vom 09. November 2006 den Schutz der Anwohner als ein besonders zu berücksichtigendes Gut hervorgehoben und festgelegt, dass nur der Verkehr stattfinden darf, der zwingend auf die Nachtstunden angewiesen ist.
Später widersprach das selbe Gericht seinem eigenen Urteil und hob diese Einschränkung (nur besonders eilige Fracht) wieder auf (Urteil vom 24.07.2008, BVerwG 4 A 3001.07). Damit darf in Schkeuditz in unmittelbarer Nähe zu den Großstädten Leipzig und Halle auch nachts wieder alles geflogen werden, was Flügel hat.

Der Verein heute


IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V.In Sichtweite des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes wurde die mögliche Zielsetztung des Vereins nach dem Gerichtsverfahren beraten. Das durch die Arbeit des Vereins weiter ans Tageslicht gekommene Wissen zum Flughafen Leipzig/Halle im Speziellen und zum Flugverkehr im Allgemeinen war mittlerweile so vielschichtig, dass eine Spezialisierung in Arbeitsgruppen und Fachbereichen angestrebt wurde. In der praktischen Arbeit zeigte sich jedoch, dass auch die einzelnen Inhalte und Fachbereiche derart miteinander verflochten waren, dass eine strikte Trennung hinderlich wäre.

So haben sich in der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. locker verknüpfte Arbeitsgruppen entwickelt, die auch personell in Überschneidungen arbeiten und damit untereinander transparent bleiben.
Kurz vor der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht begann man, den reinen "Zweckverein" in einen Mitgliederverein für alle Bürger zu wandeln, der neben der Zielsetzung des unmittelbaren Anwohnerschutzes auch grundsätzliche Themen von weitreichender und übergreifender Bedeutung in seine Arbeit aufnahm.
Der Verein verlangt als Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft ein Mindestalter von 18 Jahren, da es bei den Inhalten der Vereinsarbeit in erster Linie um Themen geht, die sich in der Regel nicht für Kinder- und Jugendarbeit eignen. Unabhängig davon sind Kinder und Jugendliche oft ein Bestandteil unser Veranstaltungen und Ihre Entwicklung steht im Focus der Studien, die sich mit Fluglärm befassen, da sie in besonderer Weise negativ davon betroffen sind.
Trotz der Altersgrenze sind im Verein heute knapp 400 Personen eingetragene Mitglieder. Hinzu kommen die vielen Freunde und Unterstützer, die zwar nicht Mitglied sind, sich aber trotzdem an der Vereinsarbeit beteiligen und ständig oder bei Einzelprojekten Hilfe leisten. Das sind im Besonderen Verwandte der Mitglieder, Einzelgewerbetreibende und Unternehmer, die durch Ihre Mitgliedschaft nicht in der Vordergrund treten möchten. Auch Mitarbeiter in Kommunen, Behörden oder mit dem Flughafen in Verbindung stehenden Firmen gehören dazu, die verständlicherweise nicht offen Ihre Verbundenheit zeigen möchten oder dürfen.

Konkreter Mitgliederstand:





Mitgliederzahl-Entwicklung
Tendenz





Legende:
Mitgliederzahl 



Mitgliederzahl steigend steigend       Mitgliederzahl langsam steigend langsam steigend        Mitgliederzahl gleichbleibend gleichbleibend       Mitgliederzahl fallend fallend      


Der Verein organisiert Veranstaltungen, initiiert fachliche Studien und leistet Öffentlichkeitsarbeit zur allumfassenden Information zum Thema Flugverkehr im Allgemeinen und Fluglärm im Besonderen.
Im Klageverfahren für einen sinnvollen Kompromiss zum Schutz der Anwohner der Region Leipzig ist die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. nicht mehr unmittelbar selbst beteiligt. Aufgrund der grundsätzlichen Wandlung der Aufgaben des Vereins wurde der FLUG e.V. (Förderverein für Lärm-, Umwelt- und Gesundheitsschutz e.V.) zur Begleitung des neuen Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen. Hier gab es eine sehr enge Zusammenarbeit. Der FLUG e.V. finanzierte die Klagen von mehreren Musterklägern mit Hilfe von Spenden.

Neuer Vereinssitz


Neues bei der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle:
Wir sind umgezogen und arbeiten nun von einem neuen Standort aus:

Am Krümmling 1, 06184 Kabelsketal

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Übersicht über unsere Pressemitteilungen
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Informationsblätter


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Die IG Nachtflugverbot hat mit Hilfe vieler Unter­stützer ein eigenes Messstellennetz aufgebaut. Hier werden rund um die Uhr die Flug­lärm­pegel gemessen und online veröffentlicht.

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