Eindrücke von der
Podiumsdiskussion der Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt
im Marktschlösschen in Halle am 12. Mai 2005
Organisator der Veranstaltung

Unter der Regie von Frau Kirsch wurde die Veranstaltung
hervorragend organisiert
  EU-Abgeordnete Gisela Kallenbach argumentiert ...
Die Europa-Abgeordnete Gisela Kallenbach argumentiert für sinnvolle Kompromisse
und gegen einseitige Forderungen der Wirtschaftsunternehmen


Kontorverse Runde: "Hier sollen heute Abend die Fetzen fliegen ..."
vlnr.: Eric Malitzke, Prof. Andreas Suchaneck, Klaus Roth, Dr. med. Anne-Kathrin Richter, Gisela Kallenbach

Sorgte für Heiterkeit: Eric Malitzke kämpft für ein Nachtflugverbot
                 In den Mund geschoben ...
Amüsant: Wenn eine Ärztin sich für Nachtflüge einsetzt ...
In den Mund geschoben ...

Prof. Suchaneck will nicht über den Ausbau oder Nachtflugverbot richten
 
Prof. Andreas Suchaneck vom
Wittenberg Center for Global Ethics wirbt für eine gemeinsame Auseinandersetzung aller Betroffenen mit den Problemen des Flughafenausbaus und die Vereinbarung von geeigneten Kompromiss-Lösungen

Eric Malitzke im Gespräch mit Prof. Suchaneck nach der Veranstaltung

Nach der Veranstaltung gingen die Diskussionen weiter ...


Deutliche Verteilung: Ausbaubefürworter rechts hinter der Säule, Gegner links davor
Eine deutliche Aussage: Auf die Bitte des Veranstalters hin saßen die Nachtflugverbot-Befürworter links (vorne im Bild)
und die 24-Stunden-Betrieb- und Ausbau-Befürworter rechts (hinten im Bild)


Fazit des Abends: Die Hoffnung auf außergerichtliche Kompromisslösungen zwischen der Bevölkerung und den Flughafenbetreibern scheitert allein schon an der klaren und strikten Forderung eines möglichen Flughafen-Kunden, dem Frachtdienstleister DHL: Mindestens 30 Jahre lang uneingeschränkte Betriebserlaubnis auf zwei ausgebauten Start- und Landebahnen an 365 Tagen im Jahr am Tage und in der Nacht mit Chapter 3 - Maschinen ohne Lärm- und Zeitbeschränkungen sowie hohe öffentliche Subventionen
Klares Ergebnis: Ein echter Schutz der Anwohner kann allein nur in dem gerade laufenden Gerichtsverfahren erkämpft werden, danach ist eine Durchsetzung privater Schutzrechte nicht mehr möglich. Über das Verfahren will das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich im Sommer 2006 entscheiden.


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