DAL – Pressemitteilung Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung
3/2005
Düsseldorf, 9. Mai 2005
Nach dem Luftdebakel nun das Lärmdebakel?
Befürchtungen der Umweltverbände DAL, BVF, BVS, VCD, BUND u. anderen!
Nachdem die zuständigen Behörden in Deutschland die Wirkungen der
Luftreinhalterichtlinien der EU in den letzten Jahren völlig unterschätzt
haben und nun vor einem Scherbenhaufen stehen, droht den Bürgern auf
der Lärmseite neues Ungemach. Am 18. Juli 2002 hat die EU die sog. Umgebungslärmrichtlinie
in ihrem Amtsblatt veröffentlicht, auf die die lärmgeplagten Bürger
große Hoffnung gesetzt haben. Denn danach werden die Behörden
verpflichtet, in der Umgebung von Flughäfen, stark belasteten Verkehrswegen
sowie in typischen Ballungsgebieten die Lärmbelastung systematisch zu
ermitteln und auf deren Grundlage Lärmminderungspläne mit aktiver
Bürgerbeteiligung zu erstellen. Die Mitgliedsstaaten hatten bis zum
18. Juli 2004 Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Deutschland
erfüllte diesen Termin nicht und es sieht ganz nach einer weiteren Verzögerung
aus. Die Hoffnung trog bisher!
Der Bundestag hat zwar im Juli 2004 ein entsprechendes
Gesetz beschlossen. Es konnte aber noch nicht in Kraft treten, weil der Bundesrat
bislang nicht zugestimmt hat. Obwohl fachliche oder rechtliche Bedenken zwischenzeitlich
ausgeräumt sind, scheiterte eine Verabschiedung des Gesetzes an der
Finanzierungsfrage. Man spricht von 120 Mio €, das sind pro Bundesbürger
in den kommenden acht Jahren 20 Cent jährlich für eine leisere
Umwelt.
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses führte
bisher zu keiner Lösung. Kommt es nicht zu einem Bundesgesetz, müssen
die Bundesländer alsbald die EU-Richtlinie fürs erste direkt und
unmittelbar anwenden und die EU-Richtlinie auch in eigenen Gesetzgebungsverfahren
umsetzen. Das kostet zusätzliches Geld und hinzu kommen ggf. noch EU-Strafen
für die verspätete Umsetzung in nationales Recht. Es wäre
sinnvoller, diese Gelder für die Lärmminderung in Deutschland einzusetzen
als nutzlos nach Brüssel zu überweisen.
Dieser Streit ums Geld muss insofern verwundern,
als der Bundesverkehrsminister am 20. April und damit am gleichen Tag, an
dem der zweite Einigungsversuch zur Umgebungslärmrichtlinie im
Vermittlungsausschuss scheiterte, stolz verkündete, dass, aus welchen
Quellen auch immer, zwei Milliarden Euro zusätzlich für den Ausbau
der Verkehrsinfrastruktur bereitgestellt würden. Fast die Hälfte
der Mittel (900 Mio €) fließt in die Straßeninfrastruktur. Und
genau bei diesem Hauptverursacher müsste die Lärmminderung eigentlich
ansetzen. Es stellt sich somit die Frage, weshalb man sich im Vermittlungsausschuss
nicht darauf verständigen kann, 120 Mio. € für die Umsetzung der
Umgebungslärmrichtlinie aus diesem Topf zu nehmen – blieben immer noch
780 Mio. € für den Ausbau der Straßeninfrastruktur.
Am 11. Mai wird der Vermittlungsausschuss nun den
dritten und letzten Versuch einer Verständigung unternehmen.
Der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung,
unterstützt von BUND, VCD, Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm, Umkehr/Fuss Gesellschaft für Lärmbekämpfung
und vielen Bürgerinitiativen fordert deshalb Bund und Länder im
Vermittlungsausschuss auf, dem Bundesgesetz umgehend zuzustimmen, damit mehr
als 10 Millionen Menschen in Deutschland den durch die EU-Richtlinie verbrieften
Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm nicht vorenthalten wird.
Findet der Vermittlungsausschuss keinen Kompromiss, wird dem verheerenden
Debakel um die Luftreinhaltung bald ein Lärmdebakel in ähnlicher
Größenordnung folgen. Das käme einer Bankrotterklärung
der deutschen Umweltpolitik gleich.
Weitere Informationen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter www.dalaerm.de
Ihr Ansprechpartner im DAL: Ludger Visse, DAL-Geschäftsführer, Tel. 0211/489520