für ein Nachtflugverbot am Flughafen Leipzig – Halle
Aus aktuellen Gründen haben
wir unser Argumentationspapier überarbeitet, um die schwierige Problematik zu
verdeutlichen.
Bestandsaufnahme
Die Nordlandebahn wurde im
März 2000 fertig gestellt. Sie hat eine Länge von 3600m. Die Baukosten betrugen
umgerechnet ca. 500 Mio. Euro. Anmerkung: Für die Nordlandebahn besteht eine
Nachtfluggenehmigung, welche trotz Widerstands eines Teiles der Bevölkerung,
aber auch durch Gutgläubigkeit und Gleichgültigkeit vieler betroffener Menschen
zustande kam.
Die alte Südlandebahn hat
eine Länge von ca. 2,5 km und soll im Zuge des Ausbaus zur Nordlandebahn
parallel gedreht werden. Vorgesehene Länge: 3600m. Die Auslastung beider Start-
und Landebahnen beträgt derzeit ca. 25 %.
Am 13.09.2004 begann im
Bundestag die erste Lesung zum neuen Fluglärmschutzgesetz. Das bisher gültige
Gesetz stammt aus dem Jahre 1971, ist völlig überholt und enthält maximale
Lärmgrenzwerte von 75dB(A).
Bundesumweltminister Jürgen
Trittin strebt in der Novelle zum neuen Fluglärmgesetz einen Lärmeinzelpegel
von maximal 55 dB(A) an. Dagegen wehrt sich vehement die Flughafenlobby, welche
an den bisherigen Maximalwerten von 75 dB(A) unbedingt festhalten will. Das
bedeutet: Einsatz von veraltetem Fluggerät plus Nachtflugerlaubnis.
Nachweislich werden gesundheitliche Schäden der betroffenen Menschen arrogant
in Kauf genommen (siehe Internet: www.fluglaerm.de).
Ziele des Flughafenmanagements und DHL
-
Steigerung des
Passagieraufkommens von derzeit 2 Mio. auf 13 Mio. Passagiere im Jahr 2015 (LVZ
vom 05.12.03)
-
Ausbau des
Flughafens zum größten Frachtdrehkreuz Europas.
-
Steigerung des
Frachtverkehrs von derzeit 17.500 Tonnen auf 800.000 Tonnen jährlich.
-
Bekanntlich
verlangt die Post (DHL) eine Garantie über 30 Jahre, dass es zu keinerlei
Beschränkungen durch Lärmschutz und Nachtflugverbot kommt. Dazu ist der Ausbau
der südlichen Start- und Landebahn einschließlich Drehung parallel zur
Nordlandebahn erforderlich. 200 ha Ackerland sollen versiegelt werden, die
geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf 300 Mio. Euro.
-
Geplant sind
124.500 Flugbewegungen im Jahr – d.h. ca. 340 pro Tag, davon ca. 150 in den
Nachtstunden.
Argumente der Interessengemeinschaft
Nach Aussage des neuen
"Airportchefs" Eric Malitzke werden durch die Drehung der Südlandebahn 3.000
Menschen von einer Mehrbelastung betroffen sein. Die Besiedlungsdichte ist
sowohl im Nordraum von Leipzig als auch im Südraum von Halle so ausgeprägt,
dass es nicht um 3.000 oder 20.000 betroffene Menschen, sondern um bis zu
100.000 Menschen geht.
Außerdem muss man sich
vorstellen, dass sich der Lärmkorridor entgegen der Darstellungen des
Flughafens sowohl in östlicher als auch in westlicher Richtung 20 km(!) weit
erstreckt.
Unsere Position als
Nachtfluggegner ist deshalb so schwierig zu vermitteln, da sich nur sehr wenige
Menschen vorstellen können, was tatsächlich auf sie bei Realisierung des
Vorhabens zukommt.
Das Bedrohungspotenzial
1. Nächtlicher
Fluglärm schädigt den Menschen.
In
einer Reihe von Publikationen basierend auf vielen wissenschaftlichen
Untersuchungen (z.B. "Hauptsache gesund" vom 29.04.04 im MDR)
werden die Schädigungen zweifelsfrei erörtert.
Das
sind im Wesentlichen Hörschäden, Herzinfarkte, Schlafstörungen und
Kommunikationsstörungen.
Das
Internet und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm liefern dazu viele
Informationen.
Dazu
passt der Artikel aus der LVZ vom
9.9.2004 "Leipzig wird Basis für Russen-Frachter" (Quelle: LVZ). Es ist
vorgesehen, 6 der weltweit größten Transport-Flugzeuge vom Typ Antonov zu
stationieren. Es geht um milliardenschwere Transportaufträge für die russische
Wolga-Dnepr Airline. Anmerkung: 100 dB(A) wären bei diesem Flugzeugtyp
garantiert.
2. Wir
fordern ein Nachtflugverbot.
Ein
Nachtflugverbot wäre eine konsequente Beachtung
sich abzeichnender Trends in Deutschland und in der EU. Wir erwarten,
daß die "Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm durch die Immissionsschutzbehörden
der Länder" konsequent angewendet wird. Diese sieht ein generelles
Nachtflugverbot für alle Flugzeuge nach ICAO - Anhang 16, Band 1 Kapitel 2 vor.
Auch wird zum Schutz der Bevölkerung dringend empfohlen, nur in Sonderfällen
(z.B. Notlandungen) von 0.00 bis 6.00 Uhr Starts und Landungen zu gestatten.
Wir
verweisen außerdem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Jahre
2001, wo das Recht des Menschen auf einen guten Nachtschlaf festgestellt wurde.
In
Deutschland leiden Millionen Einwohner direkt unter Fluglärm und speziell unter
Nachtflug.
Das
Bundesumweltamt hat am 10.12.04 ein Gutachten von hochrangigen Wissenschaftlern
veröffentlicht. Der Präsident des Amtes, Prof. Dr. Andreas Troge sagt dazu:
"Das Gutachten zeigt erneut: Lärm belästigt nicht nur - er belastet die
Gesundheit der Menschen ... Denn weniger Fluglärm hilft, möglichen Erkrankungen
der Bevölkerung auf Dauer vorzubeugen." Detaillierte Informationen dazu
findet man unter: www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/anlagen/download.html
Das
Rhein-Main-Institut hat kürzlich in Buchschlag ein wissenschaftliches Symposium
zum Nachtfluglärm durchgeführt. In der Presseinfo der Offenbach Post vom
02.12.04 wird berichtet, dass "Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht nur durch
Rauchen und Übergewicht verursacht werden, auch eine nächtliche Lärmbelastung
von bereits 50 dB(A) hat ein vermehrtes Auftreten von Bluthochdruck und
Herzinfarkten zur Folge. ... Dies ist jedenfalls das Resultat neuer
Untersuchungen von renommierten Medizinern und Lärmforschern." Der gesamte
Artikel ist unter www.nachtflugverbot-leipzig.de/presse.htm
nachlesbar.
3. Frachtflug
belastet die Umwelt am meisten von allen Verkehrsarten.
Flugzeuge
haben einen hohen Ausstoß von Kohlendioxid und anderen Schadstoffen, die sich
wiederum auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirken. Ein erhöhtes Krebsrisiko
wurde nachgewiesen.
Der
erweiterte Flugverkehr produziert vermehrt Kohlendioxid. Das steht den
internationalen Klimaschutzzielen entgegen.
Zudem
sollen 200 ha Ackerland versiegelt werden, dies entspricht 2 Mio. m². Es drängt
sich der Eindruck auf, dass der so genannte "technische Fortschritt"
überwiegend mit entsprechender Zerstörung der Natur einhergeht, obwohl dies bei
einer jetzigen Auslastung von 25% nicht nötig wäre.
4. Wettbewerbsverzerrung
zugunsten der Luftfracht durch Nichtbesteuerung von Kerosin gegenüber
Transporten auf Schiene oder Straße.
5. Fehleinschätzung der Rolle des
Flughafens Leipzig–Halle durch die Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.
Wunschdenken
führte zur derzeitigen wirtschaftlichen Situation der ungenügend ausgelasteten
Flughafenkapazität.
6. Auch verzweifelte Versuche mit Einsatz
erheblicher Steuermittel führten zu keiner Verbesserung der wirtschaftlichen
Situation des Flughafens.
Nahe
liegende Reduzierungen von Flugkapazitäten zum Kostensparen, wie z.B. Rückbau
der alten Landeba hn Süd und oder
nächtliche Betriebsruhe erfolgten nicht.
Die
Hauptstadt Berlin prognostiziert für den Flughafen Berlin-Brandenburg in
Schönefeld perspektivisch ca. 6,5 Mio. Passagiere pro Jahr. Der Flughafen
Leipzig-Halle befördert bisher jährlich ca. 2 Mio. Menschen und prognostiziert
13 Mio. Passagiere für das Jahr 2015, und das bei sinkender Kaufkraft und
weiterer Abwanderung von jungen Menschen.
Der
Frachtflug soll nun alles richten. Von derzeit 17.500 Tonnen im Jahr 2003
sollen nach Realisierung der Umbaupläne 800.000 Tonnen Fracht pro Jahr in
Leipzig umgeschlagen werden. Das Bedrohungspotenzial drückt sich auch in der
Steigerung der Nachtflugbewegungen (22-06 Uhr) von bisher ca. 7.000 auf über
54.000 aus. Darüber hinaus ist eine Zunahme der Flugbewegungen am Tage ähnlich
drastisch zu erwarten.
7. Verschwendung
von Steuermitteln.
Knappe
öffentliche Mittel und die Verschuldung des Bundes, der Länder und der
Gemeinden lassen den Bau einer Start- und Landebahn Süd mit einem Kostenvolumen
von ca. 300 Mio. Euro nicht zu. Wir verweisen hierbei z.B. auf die
Haushaltsperre in Leipzig. Es ist außerdem unerträglich, daß im Haushaltplan
der Stadt Leipzig Millionenbeträge für den Flughafen Leipzig-Halle eingestellt
sind.
Diese
erheblichen Finanzmittel sollten intelligenter eingesetzt werden, wie z.B. zur
Mittelstandsförderung und /oder zur Abfederung der Probleme aus Hartz IV.
Die
Finanzsituation bei Bund und Ländern ist hinlänglich bekannt. Für die Stadt
Leipzig wurde im Juli 2004 eine Haushaltssperre ausgesprochen. Finanzielle
Mittel fehlen in der Stadt Leipzig insbesondere für Kinderkrippen,
Kindergärten, Schulen, Altersheime, Krankenhäuser, Bibliotheken, Theater,
Schwimmbäder usw. (diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit). Und nunmehr will sich die Stadt Leipzig mit
Millionenbeiträgen am Flughafenausbau beteiligen, obwohl vorhandene Ressourcen
nicht ausgenutzt sind.
Fragen:
-
Sind es evtl. Bundesmittel welche von West nach Ost transferiert werden?
-
Wer gewährleistet eigentlich die Auskömmlichkeit der 300 Mio. Euro für den Bau
der Südlandebahn? (die Mehrkosten bei
Zentralstadion und Bildermuseum lassen berechtigte Zweifel aufkommen).
-
Wer gewährleistet den objektiven Mitteleinsatz für Lärmschutzmaßnahmen im
Umkreis von 20km der Landebahnen? Handelt es sich evtl. um Steuermittel?
-
Welche Garantien bzgl. Lärmschutz sind zu erwarten?
8. Arbeit
von Angelernten verdrängt die Arbeit von Gelernten.
Nachtflug
schafft Arbeit nur für wenige Nachtstunden;
zum Transportieren, Sortieren, in Teilzeit und in Überstunden. Diese
Arbeitsplätze stehen denen der insolvent werdenden Beherbergungseinrichtungen
gegenüber, die durch das Ausbleiben von Übernachtungsgästen vernichtet werden.
Bisher
wurde zu den verkündeten Arbeitsplatzzahlen noch nie eine qualifizierte Untersetzung
geliefert. Wir wehren uns gegen die Bestrebungen, unter dem Vorwand "Schaffung
von Arbeitsplätzen" Vorhaben in den neuen Ländern durchzusetzen, die in den
Alten nicht mehr durchsetzbar sind!
Auch
liegt der Verdacht nahe, daß die DHL infolge von Bevölkerungsprotesten vom
Flughafen Köln/Bonn wegziehen will. Dann entsteht kein neuer Arbeitsplatz in
Deutschland. Stattdessen zerstört der Ausbau des Frachtfluges sogar
längerfristig Arbeitsplätze, da durch die kurzzeitigen und hoch
subventionierten Transportmöglichkeiten noch mehr Arbeitsplätze ins Ausland
verlagert werden können.
9. Warum
gibt Brüssel Arbeitsplätze ab?
In
Brüssel war das Leidensmaß der Bevölkerung bei ca. 25.000 Nachtflugbewegungen
im Jahr erreicht. Verantwortungsvolle
Politiker erteilten der DHL das Stopp-Zeichen. In Leipzig/ Halle stimmen
(unsere) Politiker in unverantwortlicher Art und Weise Nachtflugbewegungen in
der Größenordnung von etwa 54.000 pro Jahr zu. Wir meinen: diese Politik ist
menschenverachtend, umweltzerstörend und vernichtet Steuermittel.
10. Kalte
Enteignung durch massiven Wertverlust der betroffenen Grundstücke.
Durch
die Drehung der Start- und Landebahn Süd geraten unsere Grundstücke in den
Start- und Landebereich dieser Bahn. Es entsteht somit ein massiver
Wertverlust. Beim Bau vieler Wohngebäude war eine solche Maßnahme in den
übergeordneten Planungen nicht vorgesehen. Wir befürchten eine Verödung der vom
Nachtflug betroffenen Siedlungen.
Im
Planfeststellungsbeschluss auf Seite 679 heißt es dazu: "Entschädigungen
stehen den betroffenen Eigentümern nicht zu. Sie müssen planungsbedingte
Wertminderungen als Ausfluss der Sozialbindung des Eigentums entschädigungslos
hinnehmen. Auch wenn daraus in Einzelfällen erhebliche Vermögensnachteile
erwachsen sollten, die von Betroffenen als unbillig bzw. ungerecht empfunden
werden, ist die Planfeststellungsbehörde im Ergebnis zur Überzeugung gelangt,
dass auch solche Wirkungen dem Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig-Halle
letztlich nicht entgegenstehen."
Fazit
Attraktive Arbeitsplätze entstehen in der Kombination
von vernünftiger Infrastruktur plus Lebensqualität (Kultur, Sport, Bildung,
Kinderbetreuung) und nicht durch Dauerlärmbelastung.
Die Städte Leipzig, Taucha, Halle und Merseburg sind
zu schön und wertvoll, um täglich 24 Stunden und das 365 Mal im Jahr
lärmtechnisch zugemüllt zu werden.
Die Belastung durch Fluglärm ist für uns eine enorme
Bedrohung, welche alle bisherigen Dimensionen überschreiten wird (siehe
Flughafen Köln-Bonn).
30 Jahre Nachtflug – das kann nicht unsere Zukunft
sein!
Unterstützen Sie uns!
Konto Sparkasse Leipzig
Empfänger: IG Nachtflugverbot WIE/NOA
Verwendungszweck: Bitte hier Ihre Adresse eingeben.
BLZ: 860 555
92 Kto.-nr.: 1100780587
Leipzig, den 20.12.2004
