Presseerklärung der IG Nachtflugverbot
01.12.2013
"Mainzer Fluglärm-Studie" als Beweis vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeführt
Am 03. Mai 2010 reichten Musterkläger der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein. Jeweils im Februar 2011 und 2013 wurden Nachreichungen in das Verfahren eingeführt. Darin ging es um neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm und um die fehlende wirtschaftliche Rechtfertigung eines großen Teils der Nachtflüge.
Jetzt wurde in einer dritten Nachreichung (27. November 2013) die bahnbrechende Studie eines Forscherteams der Uni Mainz als Beweis in das Verfahren eingeführt. Darin werden erstmals die physiologischen Wirkmechanismen von Nachtfluglärm nachgewiesen. Bereits kurzzeitige Beschallung mit Nachtfluglärm bewirkt eine Schädigung der Innenwand der Blutgefäße. Je stärker der Fluglärm, desto mehr nimmt die Erweiterungsfähigkeit der Arterien ab. Das führt bei länger anhaltendem Nachtfluglärm zu chronischem Bluthochdruck und erhöht in der Folge u. a. das Herzinfarktrisiko.
Eine Gewöhnung an Fluglärm (wie vom Flughafen behauptet) gibt es dabei nicht. Im Gegenteil: Je höher die Vorbelastung, desto stärker reagiert der Körper! Dies geschieht völlig unabhängig davon, ob der Mensch durch Fluglärm aufwacht oder ob er sich subjektiv gar nicht gestört fühlt.
Damit ist klar: Das Schallschutzkonzept des Flughafens Leipzig/Halle ist auf Sand gebaut und bietet keinen ausreichenden Schutz für die Flughafenanwohner. Denn in der sog. DLR-Studie, die ihm zugrunde liegt, wird behauptet, dass es ohne zusätzliche Aufwachreaktionen keine Gesundheitsschädigungen durch Nachtfluglärm gäbe. Flughafenanwohner wissen aus eigener Erfahrung, dass das nicht stimmt. Denn auch Menschen, die rechnerisch weniger als eine "zusätzliche Aufwachreaktion" pro Nacht hinnehmen müssen, sind durch Nachtfluglärm massiv gesundheitlich beeinträchtigt. Dem dummen Spruch der Luftfahrt-Lobby "Die Fracht braucht die Nacht" setzen wir die glasklare wissenschaftliche Erkenntnis entgegen, dass der Mensch ohne nächtliche Ruhe und Erholung nicht auskommt. Fluglärm gehört nicht in die Nacht. Selbst wenn "die Wirtschaft" angeblich nicht auf Nachtflüge verzichten kann, muss Gesundheit vor Profit
gehen. Der positive Trend der Nachtflugverbote an immer mehr deutschen Flughäfen (zuletzt Berlin und Frankfurt) wird durch die Studie erneut gestützt. Wir sehen voller Optimismus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entgegen.
Weitere Informationen zur Mainzer Studie finden Sie u. a. dort:
http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/bluthochdruck/?sid=842141
Presseerklärung 12/13 zur Klagenachreichung
(als PDF-Datei zum Nachlesen; 100 kb)