+++ VEREIN & VORSTAND +++ |
Eklärung der IG NACHTFLUGVERBOT LEIPZIG/HALLE E.V.Der gemeinnützige Verein IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. verfolgt nur satzungsgemäße Ziele. Wir bedienen uns ausschließlich rechtsstaatlicher Mittel und Methoden, die auf den grundgesetzlich abgesicherten demokratischen Rechten und Freiheiten basieren. Wir lehnen jegliche Gewalt und extremistisches Gedankengut ab. Wir sind offen für alle Menschen, die mit uns und mit den von uns akzeptierten Mitteln für unsere gemeinsamen Ziele kämpfen wollen. |
EntstehungsgeschichteDer Verein IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. hat sich aus einer Bürgerinitiative gebildet. Daran erinnert noch das Kürzel "IG" ... Interessengemeinschaft. Zunächst arbeitete der Verein als reiner "Zweckverein", der sich die Aufgabe gestellt hatte, ein möglichst vollständiges Nachtflugverbot zum Schutz der Anwohner der Region Leipzig / Halle zu erwirken. Zusammengefunden hatten sich die Mitglieder nicht aus dem Mangel an anderweitiger Beschäftigung, sondern sie wurden durch den vollständigen Umbau des Flughafens Leipzig/Halle in Schkeuditz und die Ausrichtung als Nacht- und Frachtflughafen dazu gezwungen, sich für den Schutz der Anwohner einzusetzen. Die Belastungen, die auf die Bevölkerung zu kommen und heute nur einen Bruchteil dessen darstellen, was wir in den nächsten Jahren zu erwarten haben, gehen leider ausschließlich zu Lasten der Anwohner. Hier galt es, dem eine starke, gebündelte Kraft entgegen zu setzen. Seinen bisherigen Höhepunkt fand die Arbeit des Vereins im Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Ausbaupläne und dabei insbesondere gegen den uneingeschränkten Nachtflugverkehr. Leider ist dabei das große Ziel, ein weitgehend vollständiges Nachtflugverbot zu erwirken, nicht erreicht worden. Das Gericht hat aber im Urteil vom 09. November 2006 den Schutz der Anwohner als ein besonders zu berücksichtigendes Gut hervorgehoben und festgelegt, dass nur der Verkehr stattfinden darf, der zwingend auf die Nachtstunden angewiesen ist. Der Verein heuteIn Sichtweite des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes wurde die mögliche Zielsetztung des Vereins nach dem Gerichtsverfahren beraten. Das durch die Arbeit des Vereins weiter ans Tageslicht gekommene Wissen zum Flughafen Leipzig/Halle im Speziellen und zum Flugverkehr im Allgemeinen war mittlerweile so vielschichtig, dass eine Spezialisierung in Arbeitsgruppen und Fachbereichen angestrebt wurde. In der praktischen Arbeit zeigte sich jedoch, dass auch die einzelnen Inhalte und Fachbereiche derart miteinander verflochten waren, dass eine strikte Trennung hinderlich wäre. So haben sich in der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. locker verknüpfte Arbeitsgruppen entwickelt, die auch personell in Überschneidungen arbeiten und damit untereinander transparent bleiben. Kurz vor der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht begann man, den reinen "Zweckverein" in einen Mitgliederverein für alle Bürger zu wandeln, der neben der Zielsetzung des unmittelbaren Anwohnerschutzes auch grundsätzliche Themen von weitreichender und übergreifender Bedeutung in seine Arbeit aufnahm. Der Verein verlangt als Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft ein Mindestalter von 18 Jahren, da es bei den Inhalten der Vereinsarbeit in erster Linie um Themen geht, die sich in der Regel nicht für Kinder- und Jugendarbeit eignen. Unabhängig davon sind Kinder und Jugendliche oft ein Bestandteil unser Veranstaltungen und Ihre Entwicklung steht im Focus der Studien, die sich mit Fluglärm befassen, da sie in besonderer Weise negativ davon betroffen sind. Trotz der Altersgrenze sind im Verein heute weit über 350 Personen eingetragene Mitglieder. Hinzu kommen die vielen Freunde und Unterstützer, die zwar nicht Mitglied sind, sich aber trotzdem an der Vereinsarbeit beteiligen und ständig oder bei Einzelprojekten Hilfe leisten. Das sind im Besonderen Verwandte der Mitglieder, Einzelgewerbetreibende und Unternehmer, die durch Ihre Mitgliedschaft nicht in der Vordergrund treten möchten. Auch Mitarbeiter in Kommunen, Behörden oder mit dem Flughafen in Verbindung stehenden Firmen gehören dazu, die verständlicherweise nicht offen Ihre Verbundenheit zeigen möchten oder dürfen. |
Konkreter Mitgliederstand:
( letzter Stand zum 03.08.2010 )
Tendenz Legende:
steigend
langsam steigend
gleichbleibend
fallend
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Der Verein organisiert Veranstaltungen, initiiert fachliche Studien und leistet Öffentlichkeitsarbeit zur allumfassenden Information zum Thema Flugverkehr im Allgemeinen und Fluglärm im Besonderen. Im Klageverfahren für einen sinnvollen Kompromiss zum Schutz der Anwohner der Region Leipzig ist die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. nicht mehr unmittelbar selbst beteiligt. Aufgrund der grundsätzlichenWandlung der Aufgaben des Vereins wurde der FLUG e.V. (Förderverein für Lärm-, Umwelt- und Gesundheitsschutz e.V.) zur Begleitung des neuen Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen. Der FLUG e.V. finanziert die Klagen von mehreren Musterklägern. Zur Durchsetzung der Rechte der Anwohner ist der FLUG e.V. auf die Finanzierung durch Spenden angewiesen. Die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. arbeitet eng mit dem FLUG e.V. zusammen. |
VereinsvorstandDer Vorstand der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. besteht aus sechs Vereinsmitgliedern. Diese sind: |
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Vorstandsvorsitzender Michael Teske Schkopau OT Döllnitz |
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Stellv. Vorstandsvorsitzender Karsten Braun Halle (Saale) |
| Rüdiger Mai, Schriftführer
Thomas Pohl, Schatzmeister Andreas Kante, Beisitzer |
SonstigesMitgliedsantrag der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. Kontaktformular zur IG Spendenflyer FLUG e.V. Die Satzung der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. können Sie hier auch als PDF downloaden |
Satzung des Vereins
Auf
der Grundlage der §§ 25 und 58 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vom 18. August 1896 (RGBl. I S.
195) in der
jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 51 ff
der Abgabenordnung (AO)
vom 01. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), zuletzt
geändert durch
Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878), hat
die Mitgliederversammlung des Vereins IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle
e.V. am
06. Juni 2007 folgende Satzung beschlossen: |
Die Satzung der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. können Sie hier auch als PDF downloaden |
BeitragsordnungDer Familienmitgliedsbeitrag beträgt im Jahr zur Zeit EUR 20,00 für Erwachsene und lediglich EUR 10,00 für Ermäßigungsberechtigte. Ermäßigungsberechtigt sind Auszubildende, Studenten, Zivil- oder Wehrdienstleistende, Schwerbehinderte ab 50%, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Rentner mit geringem Einkommen. Ab sofort bieten wir auch die Möglichkeit an, Ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden bequem per Bankeinzugsermächtigung einziehen zu lassen. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung geben, sparen Sie sich viel Mühe und zudem Verwaltungskosten. Laden Sie den Vordruck einfach hier herunter und schicken Sie ihn ausgefüllt zu uns (doc-Datei, 70 kb). |
