Stimmen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 09. November 2006



Der Vorsitzende der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. Andreas Kante:
"
Der verkündete Urteilsspruch ist für viele Betroffene eine herbe Enttäuschung.
Den Nachtfluglärm werden wir also definitiv bekommen, die Expressfrachter dürfen fliegen.Ob aber die viel beschworenen Arbeitsplätze und der wirtschaftliche Aufschwung auch wirklich kommen werden, das dürfte bezweifelt werden. Die Fakten und die Erfahrungen mit dem Ausbau der Nordbahn oder den anderen Großansiedlungen sprechen leider eindeutig dagegen.

Viele Anwohner der Region werden die Gegend verlassen und umziehen, sofern sie dies finanziell können und und es ihnen aus ihren Verpflichtungen heraus überhaupt möglich ist.
Andere werden sich auf eigene Kosten Lärmschutzmaßnahmen installieren müssen, um den Fluglärm überhaupt ertragen zu können und nicht krank zu werden. Die Maßnahmen, die der Flughafen bereitstellt, sind in den meisten Fällen völlig unzureichend.

Andererseits wurden unsere Forderungen vom Bundesverwaltungsgericht zum Teil bestätigt und Fehler im Planfeststellungsbeschluss festgestellt. Das Regierungspräsidium Leipzig muss nun nachbessern. Fracht- und Passagierflüge, die nicht zwingend auf die Nacht angewiesen sind, müssen in der Zeit von 24:00 bis 06:00 Uhr am Boden bleiben.
Damit steht fest, dass für die Menschen ein echter, aktiver Lärmschutz erkämpft wurde.
Ein Ergebnis, welches keiner allein erreicht hätte. Ein Ergebnis, welches durch das unbeirrte Engagement unserer Mitglieder, durch die Unterstützung aus der Bevölkerung, die Spendenbereitschaft und nicht zuletzt durch die Einsicht der Richter entstanden ist.
Es hat sich gezeigt, dass der Kampf nicht umsonst war!

Deshalb möchte ich mich bei den vielen tausend Unterstützern, den freundlichen Spendern, den Klägern und unseren aktiven Mitgliedern recht herzlich bedanken.
Ich denke, wir haben unsere Kraft und die Mittel sinnvoll, sparsam und zweckmäßig eingesetzt.
Nun gilt es, die Umsetzung des Urteils genau zu verfolgen und wenn nötig ggf. erneut zum Widerstand zu rufen. Die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses und die Einhaltung der Festlegungen müssen genau geprüft werden.

Liebe Mitbürger! Sie sehen, unser Einsatz ist noch nicht zu Ende. Wir beleiben am Ball: für Sie, für die Region und für unsere Zukunft. Unterstützen Sie uns auch weiterhin!"
 Vorsitzender der  IG Nachtflugverbot
 Leipzig/Halle e.V.





Der Pressesprecher der IG vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Pressesprecher der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V.
Thomas Pohl:
"Die heutige Entscheidung ist wie die Situation mit dem 'Hintern auf der heißen Herdplatte sitzen und dabei die Füße in einem Eimer mit Eiswasser zu haben'. Eigentlich müsste es uns im Durchschnitt ganz gut gehen.


Doch tatsächlich ist es eben anders:
Einerseits sind wir froh und stolz darüber, die uneingeschränkte Nachtflugerlaubnis gekippt zu haben. Diese Einschränkungen sind ein großer Gewinn. In fünf bis zehn Jahren, wenn das wahre Ausmaß der Probleme deutlich wird, dann werden uns hier viele Leute für diesen Erfolg dankbar sein.

Aber andererseits wird der massive Nachtflug durch die Express-Frachtflieger kommen und die Bürger der Region dauerhaft schädigen. Das Hauptanliegen unserer Klage haben wir leider nicht erreicht. Die Gesundheit der Bürger in und um Halle/Leipzig wurde den Interessen der privaten Konzerne und den militärischen Interessen am Flughafen Leipzig-Halle geopfert!"




Der Pressesprecher der IG vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig Karsten Braun:
"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Flughafenausbau Leipzig/Halle ist für die meisten Anwohner ein herber Rückschlag. Permanenter und massiver Nachtflugver- kehr und damit ein Ende der Nachtruhe sowie Gesundheitsrisiken für die Anwohner werden nun zugelassen. Damit ist der Glaube vieler Menschen an eine gerechte Berücksichtigung ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte zerstört. Wer darüber lächelt, hat es noch nicht erlebt, was es bedeutet, durch Kreditverträge und andere Verpflichtungen an einen Wohnort gebunden zu sein, während über einem jede Nacht planmäßig 75 Maschinen donnern.


Besonders enttäuschend ist es, dass die Profitinteressen weniger Unternehmen und das Interesse an einer Nutzung des Flughafens durch das Militär ohne Prüfung der Notwendigkeit des Nachtflugbetriebes vor die Grundrechte der Anwohner gestellt wurde.
"Es entspricht der Philosophie des Unternehmens", so der vorsitzende Richter und damit war die Diskussion schon zu Ende. Andere Expressdienstleister wie z.B. UPS kommen auch an Flughäfen mit Nachtflugeinschränkungen zurecht, ohne dabei von der Konkurrenz übertrumpft zu werden.

Wie sehr jedoch die Entscheidung des Gerichtes, den sonstigen Frachtflug- und Passagierverkehr aus den Nachtstunden von 22 - 06 Uhr zu verbannen, einen echten Kompromiss darstellt, zeigen die Reaktionen der beteiligten Parteien. Während Vertreter des Flughafens nun ständig bemüht sind, die Einschränkung nur auf den Passagierverkehr zu begrenzen und den Frachtflugbetrieb frei zu reden, sind viele Nachtfluggegner am Boden zerstört. Doch man sollte die getroffene Entscheidung nicht zu sehr abwerten.
Immerhin: Jedes Flugzeug in der Nacht weniger, bedeutet ein wenig mehr Ruhe und hilft vielleicht wenigstens den Anwohnern am Rande der Nachtfluglärmzone etwas Schlaf zu finden. Insofern bin ich für die Entscheidung dankbar und stolz darauf, dass wir gemeinsam einen Kompromiss erkämpft haben, den es ohne unser Engagement nie gegeben hätte.


Mitglied im Fachausschuss Öffentlichkeits- arbeit der  IG Nachtflugverbot
Leipzig/Halle e.V.






Hier finden Sie die Presseerklärung unseres Anwaltsbüros Nickel, Dr. Eiding



Hier finden Sie die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichtes














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