Wir danken allen, die bisher gespendet haben!
Und hoffen weiterhin auf Ihre Unterstützung.
Die Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist unsere allerletzte Chance,
juristisch gegen die praktisch unbegrenzte Nachtflugerlaubnis vorzugehen.
+++ FINANZIERUNG +++ |
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Das sind leider oft zwei sehr verschiedene Dinge. |
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| Haben Sie das Geld, um sich selbst Ihr Recht zu verschaffen? Um sich gegen einen Nachbarn zu wehren, der von anderen verlangt, dass man seine Bedürfnisse hinten anstellt, selbst aber maßlos ist und alles für sich verlangt? Um Ihre Gesundheit zu schützen gegen einen scheinbar übermächtigen Gegner, der blumig redet, dem Sie aber tatsächlich egal sind? Der weiß, dass seine Versprechungen nicht zutreffen, ihm aber nützen, seine Ziele durchzusetzen? Nein? Das Geld haben wir auch nicht. Ich nicht, mein Nachbar nicht und auch nicht meine anderen Bekannten, die allesamt betroffen sind. Nein, aber wenn wir alle an einem Seil ziehen, wenn wir zusammenhalten und uns nicht einschüchtern lassen, dann können wir sehr wohl um unsere Rechte kämpfen! Resignieren Sie nicht! Schließen Sie sich an und machen Sie es möglich, das Ruder herum zu reißen! Legen wir zusammen und erreichen das zusammen, was wir alleine sonst aufgeben müssten. Das Recht und die Gesetzeslage ist eindeutig auf unserer Seite, wir müssen es nur durchsetzen! Da die Flughafengesellschaft nicht bereit ist, etwas Entgegenkommen zu zeigen, einen Kompromiss einzugehen, sondern das Maximum für sich erzwingen will, bleibt den betroffenen Anwohnern allein nur noch der Klageweg. Unter der Koordination des FLUG e.V. wird auch die letzte juristische Möglichkeit, die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, durchgeführt. Für uns, für Sie und für alle Anwohner der Region Halle/Leipzig. |
| Stand der Finanzierung Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (4. K l a g e v e r f a h r e n) |
Die Aktualisierung der Spendeneingänge erfolgt jeweils am Monatsanfang. |
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Kalkulierte Verfahrenskosten:
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30.000 Euro
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Die Kosten unseres Anwaltes waren bisher geringer, als kalkuliert. |
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| Die Kosten, die für die Klage
vor dem EGMR enstehen im Wesentlichen für unseren Anwalt, der diese Klage entsprechend vorbereiten muß. Wir müssen einschließlich einer evtl. Gerichtsverhandlung mit ca. 30.000,00 EUR rechnen. Die Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde termingemäß zum 04.05.2010 eingereicht. Nun müssen wir warten, ob die Beschwerde angenommen oder abgelehnt wird. Hier noch ein wichtiger Hinweis: Es stehen auch derzeit noch Kosten in unbekannter Höhe aus dem 1. Prozess an (aufgrund der nachträglichen Geltendmachung von Gutachterkosten der Gegenseite). |
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Bitte unterstützen Sie uns! |
Organisiert und unterstützt durch den FLUG e.V. Spendenkonto: Inhaber: FLUG e.V. Sparkasse Leipzig, BLZ: 860 555 92, Konto: 1100 875 774 |
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| Bitte tun auch Sie etwas!
Der FLUG e.V. sammelt über Spenden die nötigen Mittel zur Durchführung der Klage. Wir dürfen uns nicht dem "dicken Portemonnaie" der Landesregierungen und des Flughafens beugen. Wir müssen selber kämpfen, denn andere tun es nicht für uns! Eine so umfangreiche und kostenintensive Klage kann ein Einzelner nicht bestreiten. Ähnlich einer Tippgemeinschaft beim Lotto müssen wir deshalb zusammen legen. Nur dass es hier nicht um eine hübsche Gewinnsumme mit äußerst geringen Gewinnchancen geht, sondern um Ihre und unsere Gesundheit, unser Leben in dieser Region! Es geht um die Frage, ob wir hier in Zukunft leben können oder nicht! Und dabei haben wir in diesem Gerichtsprozess sehr gute Aussichten auf Erfolg! Hoffen Sie nicht darauf, dass andere "den Karren aus dem Dreck ziehen, ziehen Sie mit! Kämpfen Sie mit uns gemeinsam und machen Sie es möglich: Mit Ihrer Spende! Danke. PS: Hier ein Auszug aus mehreren Anwortschreiben der Stadt Leipzig: ... 4. Lärmbelastung im Umfeld des Flughafens Die Stadt Leipzig hat im Planfeststellungsverfahren als Träger öffentlich-rechtlicher Belange die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme genutzt und u. a. auch Lärmschutzbelange vorgetragen. In der Begründung zum Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004 wird dazu ausgeführt, dass die Stadt Leipzig im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nur eigene Rechte vortragen könne und nicht befugt sei, als Sachwalterin die Interessen ihrer Bürger geltend zu machen. Die Gemeinde sei daher nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- gerichtes nicht ermächtigt, anstelle der individuell Betroffenen Lärmschutzbelange zu erhaben. ... Das heißt im eigentlichen Sinne: Ihr müsst allein um Eure Rechte kämpfen, die Stadt kann das nicht für Euch tun! |