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Frage: Ich lese immer wieder von der "IG Nachtflug" oder nur "IG". Wie heißt der Verein denn nun richtig? |
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Antwort:
Richtig heißt der Verein: IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle
e.V. Der Name ist etwas lang und wird deshalb oft abgekürzt. Umgangssprachlich sagen wir oft nur "IG", weil dann jeder weiß, wen wir meinen und weil es am kürzesten ist. Amüsant dabei ist nur, dass die immer wieder benutzte Bezeichnung "IG Nachtflug" im wörtlichen Sinne eigentlich das Gegenteil von dem beinhaltet, was der Verein als Ziel verfolgt. Wir unterstützen also keine Nachtflüge, sondern setzen uns für eine sinnvolle Reduzierung der Nachtflüge und den Schutz der Anwohner ein. Das Kürzel "IG" stammt aus der Entstehungsgeschichte des Vereins. Dieser hatte sich nämlich zunächst als "Interessengemeinschaft" vieler Bürger gebildet und wurde später in einen eingetragenen, gemeinnützigen Verein umgewandelt. Da sich der Name IG aber schon fest eingeprägt hatte, blieb er auch Bestandteil des Vereinsnamens. |
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Frage: Wo gibt's die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V.? In Leipzig, in Halle, auf dem Dorf oder wo? |
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Antwort:
Genauso wie der Lärm nicht vor der Wohnbebauung endet, so ist der
Verein nicht auf eine Stadt oder ein Dorf begrenzt. Die IG ist ein
Verein, der sowohl in Sachsen, als auch in Sachsen-Anhalt, in Leipzig
wie auch in Halle, im Landkreis Delitzsch, Saalekreis, Markleeberg und
Bad Lauchstädt usw. ansässig ist und wirkt. Schwerpunkte sind
dabei natürlich Leipzig und Halle, Hohenheida und Döllnitz.
Eingetragen ist die IG im Vereinsregister in Leipzig. Die
Vereinsanschrift lautet: IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V.
Linkelstraße 18 04159 Leipzig |
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Frage:In der IG sind doch nur ein paar Renter die sich langweilen. Die Mehrzahl der Bevölkerung steht doch hinter dem Flughafen? |
| Antwort:
Das ist eine gern erzählte Geschichte, hat aber nichts mit der
Realität zu tun. Der Mehrzahl der Bevölkerung ist die
Auseinandersetzung um den Flughafen schlichtweg egal. Leider. Weil sie
nicht betroffen ist oder sich nicht betroffen fühlt. Die
Deutschen, insbesondere die Sachsen, sind einfach zu ruhig und
interessieren sich meist nur für ihr unmittelbares Lebensumfeld.
Und so bemerken sie die Probleme nicht selten erst dann, wenn es zu
spät ist. So lebt man ruhiger, solange man kann. Doch manche sind vom Flug- und Bodenlärm des Flughafens schon heute derart stark belastet, dass sie nicht mehr still halten können. Und das zieht sich quer durch alle Bevölkerungs- und Altersschichten. Deshalb engagieren sich in der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. auch alle möglichen Menschen: Junge und Alte, Väter und Mütter, Arbeitende und Arbeitssuchende, Doktoren und Praktiker, Verheiratete und Ledige, Polizeibeamte und Landwirte, stille und energiegeladene Menschen und ... natürlich auch Rentner. Rentner haben den großen Vorteil: Sie haben etwas mehr freie Zeit, als berufstätige Anwohner. Daher können sie auch an Veranstaltungen am Tage teilnehmen, wenn ihre berufstätigen Mitstreiter ihrem Tagewerk nachgehen und sind deshalb vielleicht öfters zu sehen, als andere. Aber aus Langeweile nimmt sich niemand freiwillig eines so unliebsamen Themas wie dem Fluglärm an. Das macht man nur, wenn man stark betroffen ist. In einem Punkt hat die Mitgliedschaft in der IG schon etwas mit dem Alter zu tun: Als Mitglied werden in diesem gemeinnützigen Verein nur Personen aufgenommen, die das 18. Lebensjahr schon vollendet haben. Im Übrigen ist der Verein kein kleines Licht: Die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. zählt weitaus mehr Mitglieder, als beispielsweise die CDU in ganz Halle/Saale. |
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Frage: Es gibt auch eine Flughafenausbau-Unterstützer-Initiative "Pro Flughafen". Was und wer versteckt sich dahinter? |
| Antwort:
Jeder größere Flughafen hat auch seinen mehr oder weniger
unterstützten "Pro Flughafen"-Verein. So war es auch nur eine
Frage der Zeit, dass in Leipzig/Halle einige einflussreiche Leute aus
der PR / Werbebrache zusammen gerufen wurden, um den Flughafen mit
einigem Mediengetöse ins rechte Licht zu rücken. Doch viel zu
schnell wurde deutlich, dass diese sich selbst als "Bürgerverein"
bezeichnende Lobbyistengruppe alles andere ist, als Bürger, die
sich für den Flughafenausbau und dessen exzessive Frachtflug- und
Militärnutzung einsetzen wollen. Die Vereinsgründer sind
keinesfalls normale Bürger, wie Du und ich. Dazu war vor einiger
Zeit ein zutreffender Leserbrief in der LVZ zu finden, den wir Ihnen
nicht vorenthalten wollen: Bürger wie Du und Ich Was sich da in Leipzig als Bürgerverein „Pro Flughafen“ zusammengefunden hat, sind wirklich Bürger wie Du und Ich. Holger Schmahl, Pressesprecher des Vereins und Maria Sharichin sind, rein zufällig, Wirtschaftslobbyisten reinster Ausprägung. Mit Ihren sogenannten „Ratsgesprächen zu Leipzig“ sorgen sie laut ihre Homepage für: „exklusive Gesprächs-Plattform für Erstentscheider, Geschäftsführer, Unternehmer und Verwaltungsspitzen aus Leipzig und der Region.“ Da kommt man nur mit persönlicher Einladung rein. Schmahl und Sharichin sind wirklich Bürger wie Du und Ich. Ein weiteres Gründungsmitglied ist Rechtsanwalt Friedrich Weiss, laut Internet Mitglied mehrere Wirtschaftsnaher Vereinigungen, hält regelmäßig Vorträge für Banken, Industrie- und Handelskammern. Und das geht munter weiter - Andreas Habicht – CDU-Mitglied und einst Chef des Leipziger Rechnungsprüfungs-- Ausschusses und CDU-Fraktionsvize. Oder Dietmar Schulz – Geschäftführer der Firma Alpha 2000. Er wirbt mit dem Slogan: „Wir bringen ihr Business nach vorn“. Alles Bürger wie Du und Ich. Dass „Pro Flughafen“ vermutlich beste Kontakte zur Wirtschaftsführern, zum Airport, zum Regierungspräsidium und zur Landesregierung hat, darf man guten Lobbyisten unterstellen. Doch dann sollten sich die Herren und Damen bitte nicht Bürgerverein nennen. Das wirkt lächerlich. Zudem fühlt Holger Schmahl so mal ganz locker, dass 95% der Leipziger für den Flughafen sind. Der Mann kennt eben die Leipziger. Das sich inzwischen ein gutes Dutzend Vereine und Bürgerinitiativen in der Stadt und der Region gegründet haben – um den gesundheitsschädigenden nächtlichen Fluglärm Einhalt zu gebieten, ist „Pro Flughafen“ ein Dorn im Auge. Der Verein befürchtet gar eklatante Auswirkungen bei einer weiteren Einschränkung der Nachtflugerlaubnis. Doch die lärmgeplagten Leipziger und Hallenser kämpfen für ihre Grundrechte und nicht gegen den Flughafen. Es geht um die Gesundheit unserer Kinder, um unsere Lebensqualität. Da hauptsächlich Juristen in dem neuen Verein das Sagen haben, kann ihnen nicht entgangen sein, dass es ein Recht auf gesunden Nachtschlaf gibt. Das fordern die Betroffenen ein, auch vor dem Bundesverwaltungsgericht, und sie klagen auch für einen Stopp der zahlreichen und extrem lauten US-Militärflüge. Schockiert hat mich besonders, dass diese um die Zukunft der Region und ihrer Menschen angeblich so besorgten Gründungsmitglieder von „Pro Flughafen“ kein Problem damit haben, dass der Flughafen Leipzig-Halle zum Militärumschlagplatz wird, jährlich werden über 250 000 US-Soldaten über Leipzig in den Irakkrieg geflogen. Diesen Krieg hatte Deutschland bekanntlich als völkerrechtswidrig eingestuft. Doch für „Pro Flughafen“ zählen nur die Bilanzzahlen – es geht um Maximalprofit und nicht ums Völkerrecht. Schade, dass die LVZ bei dem erstaunlich umfangreichen Artikel über „Pro Flughafen“, nicht kritisch den Background der exklusiven Mitgliederliste recherchiert hat. Das hat aber hoffentlich nicht die Ursache darin, dass „Pro Flughafen“ Pressesprecher Holger Schmahl mit seiner Firma Sentin.EL zufällig der Organisator des jährlichen Mitteldeutschen Presseclubs „MediaNight“ ist. Da treffen sich dann bis zu 200 Journalisten und Pressesprecher in netter Runde und plaudern. Alles Bürger wie Du und Ich. Auch sehr empfehlenswert sind die "Laufenden Gedanken" von André Dreilich, die einen regelmäßigen Besuch dieser Webseite lohnen: Lobbyismus "Pro Flughafen" oder auch Gutmenschenverein reloaded Bereits sieben Wochen nach der Vereinsgründung musste der Vorsitzende Dr. Lothar Müller wegen Stasi-Spitzel-Vorwürfen zurücktreten und den Verein verlassen. Die Hintergründe, die im Zusammenhang mit seinem Rücktritt bekannt wurden, sind ebenso skurril wie amüsant. Dr. Müller legte bei seiner mehrfach wechselnden Rechtfertigung eine derartige Phanstasie an den Tag, dass man sich fragen muss, ob er bisher überhaupt jemals etwas Wahres von sich gegeben hatte. Seine Stellvertreterin Frau Sharichin erfuhr jedenfalls erst von der Presse von seinem Rücktritt. Ob man sich in diesem Kreise "Pro Flughafen" wirklich als vollwertiges Mitglied für eine sinnvolle Flughafenentwicklung einsetzen kann oder tatsächlich nur als Statist die Rolle der "Bürger" im Verein auffüllen soll, mag jeder für sich selbst entscheiden. |
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Frage: Sind denn tausende Arbeitsplätze nicht viel wichtiger, als die Ruhe der Anwohner? |
| Antwort:
Die Arbeitslosenquote in Leipzig und Halle ist zu hoch. Viel zu hoch,
um sie als Argument beiseite lassen zu können. Die
Arbeitsplätze sind ein verlockendes Mittel, um kritische Fragen
nach dem Sinn und Unsinn einer Sache hinweg zu wischen. Und so werden
sie ähnlich dem Versprechen auf eine baldige Heirat benutzt, um
die holde Maid willig zu machen. Alle fragwürdigen Unternehmungen
werden heutzutage so durchgesetzt, ohne Garantien, ohne eine
realistische Chance der Realisierung. Nützen tun derartige Versprechen nur der einen Seite. Befleckt steht die Maid am Ende da, allein gelassen mit den Folgen, die ein Rausch der Euphorie und der heiligen Versprechen ausgelöst hat. Das klingt Ihnen zu blumig? Dann kann man es eben auch anhand von Fakten darstellen: Der Bau der neuen Nordbahn am Flughafen Leipzig/Halle sollte die alte, reparaturbedürftige Südbahn überflüssig machen und, so die Versprechen der Flughafenbetreiberin, 4.500 bis 4.800 neue Arbeitsplätze bringen. Damals war an Nachtflüge und Frachtflüge und DHL und Militär noch lange nicht zu denken. Der auch damals schon umstrittene Ausbau sollte mit diesen versprochenen Arbeitsplätzen schmackhaft gemacht werden. Bis zum Neubau der dann später nach Anwerbung von DHL angeblich "notwendigen" neuen Südbahn, wurden aber lediglich etwa 200 (!!!) neue Arbeitsplätze geschaffen. Das sind gerade einmal 4 % der versprochenen Stellen! Vier Prozent sind nicht nur eine kleine Abweichung, es ist das Ergebnis unhaltbarer Versprechen. Und versprechen kann sich schließlich jeder einmal ... Was einmal klappt, das klappt auch ein zweites Mal. Und so werden Begriffe wie Wirtschaftsaufschwung, Arbeitsplätze, Wohlstand, Fortschritt, Logistikzeitalter, Dienstleistungsgesellschaft, Just-in-time-Produktion, Globale Märkte bemüht, um die Illusion zu schaffen, versäumte Weichenstellungen der letzten Jahre quasi über Nacht korrigieren zu können. Ja selbst von 100.000 neuen Arbeitsplätzen war in einem Gefälligkeitsgutachten der Stadt Leipzig und des Flughafens zu lesen. Ein Gutachten, was derart über das vorgegebene Ziel hinaus schoss, dass der Oberbürgermeister Leipzigs und der Geschäftsführer des Flughafens nicht bereit waren, an der Pressekonferenz zu seiner Bekanntgabe teilzunehmen. Arbeitsplätze sind wichtig. Keine Frage. Und mitunter müssen auch Grundrechte der Anwohner diesem Argument geopfert werden. Aber doch nicht so einseitig und nicht so elementare Rechte wie nachts schlafen zu können und gesund bleiben zu dürfen! Noch dazu, wenn diese Arbeitsplätze aus einem massiven Einsatz von Steuergeldern "geschaffen" werden, dann muss die Frage erlaubt sein, warum diese Mittel vorher nicht zur Verfügung standen, um im Mittelstand der Region tausende Vollzeit-Arbeitsplätze zu schaffen. Durch Investitions- und Ausbildungsbeihilfen, durch Arbeitsplatzsicherungsmaßnahmen und Anschubfinanzierungen. Der Mittelstand wurde weitgehend allein gelassen. Bis heute. Niemand kümmerte sich um einen kleinen Betrieb, der zwar keine tausende, aber viele langfristige und ein vernünftiges Leben ermöglichende Vollzeitarbeitsplätze geschaffen hätte. Mit wenig finanziellem Aufwand, gemessen, was hier am Flughafen in Beton gegossen wurde. Aber mittelständische Betriebe zu fördern ist nicht so kleidsam, so schillernd und so publicityträchtig. Es sind halt keine Wirtschafts-Cluster. Auch so ein Begriff, der rechtfertigen soll, dass einzelne Konzerne öffentliche Gelder erhalten, die anderen verwehrt bleiben. Malen Sie sich aus, was aus unserer Region ohne Fluglärmbelastung, ohne globale Arbeitsplatzverlagerung, ohne massenhafte klimaschädliche Flüge und ohne militärische Unterstützung völkerrechtswidriger Angriffskriege hätte werden können, wenn die gleichen Gelder in die regionale Wirtschaft geflossen wären. Die 500 Millionen Euro als Bürgschaft des Freistaates Sachsen als Sicherheit noch dazu. Das hätte Lohn und Brot für tausende Arbeitslose bei vernünftigen Arbeits- und Lohnbedingungen bedeutet. Die Weichen standen in Leipzig nun aber einmal anders. Schauen Sie doch einfach mal in Leipzig auf der Agentur für Arbeit in der Georg-Schumann-Straße vorbei und fragen Sie die Betroffenen. Laut Pressebericht der LVZ sind es etwa 25% der DHL-Mitarbeiter, die dort ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Darin sind nicht diejenigen Mitarbeiter enthalten, die aufgrund ihrer Lebensgemeinschaften einzu "hohes" Familieneinkommen haben. Fazit: Als Argument taugen neue Arbeitsplätze allemal. Aber man muss sie sachlich betrachten und ihnen nicht alles unterordnen. Sonst schreit man am Ende nach dem lukrativen Wegzug eines bedeutenden Konzerns nach der Rückzahlung von Fördermitteln, weil die versprochenen Arbeitsplatzzahlen nie erreicht wurden. Vorher traute sich niemand, Gelder zurück zu fordern, als der Konzern noch da war. Der Vergleich mit NOKIA in Bochum drängt sich einfach auf. Bedenken Sie einfach, dass die "Schaffung" (eigentlich nur eine Verlagerung) von Arbeitsplätzen nicht das Werk des Flughafens oder von DHL ist, sondern des immensen öffentlichen Geldeinsatzes. Dieses Ergebnis hätte mit dem gleichen Geld auch ohne Belastungen der Anwohner durch Fluglärm in unserer Region erzielt werden können. |
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Frage: Haben die Anwohner eine Abfindung bzw. Entschädigungen für den Lärm erhalten? |
| Antwort:
Nein. Die Fluglärmbelastung führt zwar zu starken
Einschränkungen der Nutzbarkeit der Grundstücke und des
Lebensumfeldes, zu erheblichen Gesundheitsgefahren und zu einem
deutlichen Wertverlust der Grundstücke und Gebäude, aber eine
Abfindung oder Entschädigungen gab und gibt es nicht. Im
Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2004 heißt es dazu: "
Der Wertverlust
ist als Ausfluss der Sozialbindung des Eigentums entschädigungslos
hinzunehmen." Grundstückseigentümer innerhalb eines ganz engen Bereiches um die Start- und Landebahnen (wie z.B. von Kursdorf, welches genau zwischen beiden Bahnen liegt) haben einen Anspruch darauf, dass der Flughafen ihre Grundstücke zum normalen Marktwert abkaufen muss, wenn sie aufgrund des Lärms wegziehen müssen. Eine Entschädigung für den faktischen Umzugszwang haben auch sie nicht erhalten. Dem überwiegenden Teil der Betroffenen wird diese Möglichkeit der Verkaufsberechtigung jedoch verwehrt. Niemand der Betroffenen hat aus der Situation einen besonderen Vorteil ziehen können. Der Wert- und Nutzungsverlust der Grundstücke und Gebäude hat die Auswirkung einer entschädigungslosen Enteignung. Der Preisabschlag aufgrund von Fluglärm liegt durchschnittlich etwa bei 30%, in Einzelfällen zwischen 20% bis 50% je nach Lage und Ursprungswert der Objekte. |
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Frage: Es gibt doch ein hochwertiges Lärmschutzprogramm, was die Anwohner schützt? |
| Antwort:
Jein. Ein Lärmschutzprogramm - ja. Hochwertig - nein. Nach
offiziellen Angaben werden doch 60 Millionen für den
Lärmschutz ausgegeben? Ja, auch das mag richtig sein. Doch die
Frage ist, was unter den "Schallschutz" gerechnet wird. So zum Beispiel
davon 48 Millionen für den Kauf von Grundstücken, zu dem der
Flughafen innerhalb eines festgelegten Bereiches verpflichtet ist. Dies
betrifft insbesondere das Örtchen Kursdorf, welches nun nach dem
Neubau der Südbahn und deren Verlängerung genau zwischen
beiden Start- und Landebahnen liegt. Hier muss der Flughafen die
Grundstücke zum normalen marktüblichen Preis abnehmen. Andere
Betroffene haben dazu kein Recht, da sie nicht in einer solchen
Extremlage, wie zwischen den beiden Start- und Landebahnen wohnen. Der
Rest, also etwa 12 Millionen Euro teilen sich auf in Baumaßnahmen
wie eine Lärmschutzwand, Bepflanzungen u.ä. sowie auf den
eigentlichen Lärmschutz, worunter wir üblicherweise
Lärmschutz verstehen. Dabei ist die wichtigste Schallschutzmaßnahme: Das eigene Fenster zu machen! Nur dort, wo dies nach einer theoretischen Lärmberechnung nicht ausreicht, um Gesundheitsgefahren im Wesentlichen zu verhindern, nur dort kommen weitere Maßnahmen hinzu. Wie z.B. der Einbau von Schallschutzfenstern oder in extrem seltenen Fällen auch Dämmungen an Wand und Dach. Der Lärm ist dann trotzdem noch zu hören. Dem überwiegenden Teil der betroffenen Anwohner bleibt aber nur, das eigene Fenster zu schließen. Damit dann noch eine halbwegs mögliche Sauerstoffzufuhr gewährleitet ist, bekommen diese Anwohner einen Lüfter in die Wand gebaut. Ein Lüfter übrigens, der nur Luft hineinbläst, nicht aber verbrauchte Luft abführt, wie es bei einem offenen Fenster erfolgt. Damit baut sich im Zimmer ein gewisser Überdruck auf, der schließlich verhindert, dass weitere Luft hineingeführt werden kann. Ein System, welches nur sehr eingeschränkt den notwendigen Luftaustausch realisieren kann. Das haben auch die Flughafenbetreiber selbst erkannt und schreiben in ihrer Vereinbarung zum Schallschutzeinbau, dass der Betroffene zu einer regelmäßigen Stoßlüftung verpflichtet ist. Andernfalls sind Schäden an der Bausubstanz (Schimmelbildung, nasse Wände) vorprogrammiert. Cleverer Schachzug, so verhindert man spätere Forderungen wegen Bauschäden. Und schließlich kann es wohl jedem Betroffenen zugemutet werden, mehrmals in der Nacht aufzustehen, für 5 Minuten eine Stoßlüftung durchzuführen und dann zu versuchen, wieder einzuschlafen. Bis zum nächsten Überflug, der sowieso in wenigen Minuten erfolgt bzw. bis zur nächsten vorgeschriebenen Stoßlüftung. Notwendig wären hier Lüfter mit einer Zu- und Abluftöffnung, die einen ausreichenden Luftwechsel ermöglichen würden. Diese gibt es in verschiedenen Ausführungen auf dem Markt, doch sie sind dem Flughafen bereits zu teuer. Doch was ist denn nun daran so einmalig in Europa und besonders großzügig an diesem Konzept? Hier liegt die einzige Stärke, des "Lärmschutzprogramms": Es ist in der flächenmäßigen Ausdehnung größer, als andere "Lärmschutzzonen". Doch qualitativ, also inhaltlich, ist es eben nicht besser als andere. Der "Kreis" der offiziell als betroffen anerkannten Anwohner ist einfach ein wenig größer gezogen worden. Nicht mehr und nicht weniger. Doch dies ist kein ausreichender Grund, auf das Konzept wirklich stolz zu sein. Es hilft nur dabei, in der Öffentlichkeit, den Mund recht voll nehmen zu können. Halbwahrheiten eben. Grundlage hierfür ist die sogenannte DLR-Studie. Diese Studie war die Basis für die Frage, wie laut müssen es die Anwohner ertragen, wer muss also sein Fenster schließen und bei wem kann es grundsätzlich offen bleiben. Hier wurde als Maßstab der theoretischen Berechnungen eine zusätzliche Aufwachreaktion festgelegt. Dass diese Berechnung völlig unzureichend ist und auch die theoretischen Lärmwerteberechnungen weit daneben lagen, zeigt die heutige Situation: Die Lärmwerte, die vom Flughafen selbst veröffentlicht werden (obwohl sie massiv überarbeitet und um viele Fluglärmereignisse "bereinigt" wurden) bzw. die Messungen, die das sächsische Ministerium für Umwelt und Geologie vor der Vollinbetriebnahme von DHL durchgeführt hatte, beweisen, dass die Lärmbelastung viel zu hoch ist. Sie hat heute schon das Ausmaß erreicht bzw. an vielen Stellen überschritten, die erst für das Jahr 2015 prognostiziert wurden, obwohl heute noch lange nicht die Ausbaustufe von 2015 erreicht ist und noch viel weniger Flieger unterwegs sind. Wir wollen uns nicht ausmalen, was es bedeutet, wenn diese geplanten Nutzungen noch alle hinzu kommen! Man bedenke dabei, dass diese Messungen noch vor der Vollinbetriebnahme von DHL erfolgten! Man bedenke auch, dass in der DLR-Studie eine große Bevölkerungszahl überhaupt nicht berücksichtigt wurde: Kinder, Alte und Menschen mit Vorerkrankungen. Wie aussagefähig eine solche Studie dann überhaupt noch ist, möge sich jeder selbst überlegen. Besonders, wenn sie im Ergebnis Lärmspitzen von 65 dB(A) im Mittel (!!!) am Ohr des Schläfers als zulässig erachtet. 65 dB(A) sind vergleichbar mit einem Rasenmäher unmittelbar vor dem Schlafzimmerfenster oder zwei streitenden Personen, die mit am Bett sitzen. Wer das für einen Schlafenden jede Nacht als zulässig und vertretbar erklärt und dann noch vom "besten Schallschutzprogramm Europas" spricht, den kann niemand an Scheinheiligkeit mehr überbieten. Das sächsische Ministerium für Umwelt und Geologie bescheinigte übrigens im Ergebnis seiner Untersuchungen, dass die privaten Messtationen der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V., die in das Messstellennetz des Deutschen Fluglärmdienstes (www.dfld.de) eingebunden sind, eine sehr hohe Messgenauigkeit aufweisen. |
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Frage: Ist es nach dem zweiten, einseitigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und der Ablehnung der Beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht nicht zu spät, um sich noch zu wehren? |
| Antwort:
Schön wäre es, wir könnten jetzt sagen: Es ist noch alles offen, alles ist noch
erreichbar!". Nein, das ist es nicht. Die wichtigsten
Würfel sind gefallen; und das nicht im Sinne der Anrainer des
Flughafens, nicht im Sinne der Umwelt und besonders nicht im Sinne der
friedliebenden "Heldenstadt Leipzig". Um es noch mal klar zu stellen: Die Fluglärmgegner sind keine Flughafengegner. Und die Forderungen, die an ein nachbarschaftliches Miteinander gestellt werden sind keine rosigen Hirngespinste oder "ewig gestrige Egoistengedanken". Es sind Kompromisse, die einen minimalen Anwohnerschutz gewährleisten sollen und dabei nicht die Wirtschaftlichkeit oder gar die Existenz des Flughafens gefährden. Bedenken Sie bitte, dass die belastende Situation von heute noch lange nicht das schreckliche Ausmaß an Belastungen darstellt, die für die Zukunft geplant sind. Und es gibt noch viele Regelungen und Möglichkeiten, die eine aktive Entlastung für die betroffenen Bürger darstellen könnten. Die erreicht man aber nur dadurch, dass man Druck erzeugt. Von allein, wird sich hier nichts verbessern. Dazu werden die Verantwortlichen zu sehr gedeckt, ist der Filz der Verquickung zwischen Flughafenlobby, den Fluggesellschaften, einigen Politikern und Bürgermeistern, der IHK und den Medien schon zu stark gewachsen. Was bleibt, ist sich selbst zu helfen. Und so werden die Betroffenen so lange weiter an einer Lösung arbeiten, bis sich die Einsicht durchsetzt, dass man wirtschaftlichen Erfolg langfristig nur unter Rücksichtnahme auf die Anrainer des Flughafens entwickeln und erhalten kann. Das mehrfach angesprochene Mediationsforum könnte dabei ein erster Ansatzpunkt sein, um die Diskussion "von der Straße" in eine gemeinsame und faire Diskussion für eine gegenseitige Akzeptanz zu wandeln. Ansatzpunkte für eine Entlastung trotz Nachtflugverkehr gibt es genügend, man muss sie nur heraus stellen und mit Nachdruck einfordern. Von allein wird das nicht geschehen, darüber muss sich jeder Betroffene im Klaren sein. |
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Frage: Wie kann ich mich schnell über Termine oder Aktivitäten der IG Nachtflugverbot und anderer BI's informieren? |
| Antwort:
Die öffentlichen Medien halten sich in der Berichterstattung
über die BI's leider sehr zurück. Über den Flughafen
wird seitenweise berichtet, über die BI's nur sehr spärlich. Deshalb haben manche BI's am Flughafen Leipzig/Halle eine eigene Webseite. Dort finden Sie in der Regel die offiziellen Termine. Bei der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. finden Sie immer die aktuellsten Termine als Kurzinfo auf der Startseite. Klicken Sie dort auf "Termine" und Sie gelangen auf unsere Seite mit einer ausführlichen Beschreibung der Termine und Aktionen. Hier kommen Sie direkt hin:Termine Auf der Webseite GROOPS http://www.groops.de/flughafenlaerm finden Sie eine Zusammenfassung der aktuellen Termine aller betroffenen BI's. Leider ist diese Terminliste nicht immer ganz vollständig. Aber es ist eine Zusammenfassung, die einige Suche erspart. http://www.protest-gegen-flugroutenaenderung-leipzig.de/Termine.htm http://www.fluglaermhalleost.de/untersites/termine.htm http://www.flughafen-natofrei.de und andere ... |
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Frage: Gibt es einen Newsletter oder eine Presseschau und wie kann ich diesen erhalten? |
| Antwort:
Ja. Die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. gibt (in der Regel)
täglich eine neue Presseschau per E-Mail an Mitglieder und an
interessierte Bürger heraus. Diese können Sie ganz einfach
erhalten, indem Sie sich dafür anmelden. Wir benötigen dazu
nur Ihre E-Mail-Adresse. Auf unserer Webseite klicken Sie auf "Kontakt"
und geben dort Ihre E-Mail-Adresse ein. Hier kommen Sie direkt hin: Kontakt. Sie erhalten dann etwas später eine E-Mail in Ihr Postfach. Diese enthält einen Freischaltcode, den Sie dann auf der dort angegebenen Seite eingeben müssen. Damit wird sicher gestellt, dass wirklich nur der Anmeldende selbst die Presseschau bekommt und kein Missbrauch erfolgen kann. |
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Frage: Ich möchte keine Presseschau / -verteiler mehr, weil ich aus dieser Fluglärmgegend weggezogen bin. Wie melde ich mich ab? |
| Antwort:
Herzlichen Glückwunsch! Sie leben jetzt sicher ruhiger. Abmelden?
Kein Problem. Klicken Sie einfach in der letzten erhaltenen Presseschau-E-Mail auf "Antworten" und schreiben Sie, dass Sie keine Presseschau mehr wollen. Oder schreiben Sie eine formlose E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie keine Presseschau mehr erhalten wollen. Diese E-Mail richten Sie bitte an info@nachtflugverbot-leipzig.de Oder Sie Klicken auf Kontakt und dort auf "Kontakt-eMail". In dem Kontaktformular können Sie dann ganz unten ein Häkchen machen bei "Abbestellen: Ich möchte ab sofort keine Extras mehr." Hier kommen Sie direkt hin: Formular. Sie werden dann einfach aus der Empfängerliste gelöscht. Sie können sich auch später wieder anmelden, falls Sie doch wieder Infos haben wollen. Ganz unkompliziert. |
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Frage: Ich bekomme gar keine E-Mails mehr von der IG, gibt es die denn noch? |
| Antwort:
Ja natürlich! Die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. gibt es
noch und sie ist auch noch aktiv. Der Tag könnte gerne 48 Stunden
haben ... Aber wir müssen schon wissen, dass Sie von uns Infos haben wollen. Also tragen Sie sich ein (siehe Presseschau). Wenn Sie wenig von uns hören, so muss das nicht bedeuten, dass wir nichts tun. Wie Sie wissen, werden unsere Presseerkärungen an die Medien sehr oft ignoriert, wird über unsere Aktivitäten nicht oder nur minimal oder verfälscht berichtet. Das Thema wird bewusst kurz gehalten, die Öffentlichkeit nicht richtig informiert. Da bleibt dann oft nur, die Augen und Ohren besonders offen zu halten, zwischen den Zeilen zu lesen oder sich selbst aktiv bei uns zu beteiligen. Es gibt auch viele Bürgerinitiativen (BI's) in den einzelnen Ortschaften, in denen Sie aktiv werden können. Die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. unterhält zu den BI's sehr gute Kontakte und arbeitet mit diesen oft zusammen, so dass ein Informationsaustausch auch dort möglich ist. Wir treffen uns regelmäßig. Es gibt für die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V., Unterstützer und interessierte Bürger einen zentralen Besprechungstermin, der im Wechsel mal in Sachsen, mal in Sachsen-Anhalt stattfindet. Zusätzlich gibt es regionale Treffen und Treffen der einzelnen Fach-/Arbeitsgruppen. Die Termine der zentralen Treffen finden Sie auf unserer Webseite unter "Termine". |
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Frage: Wie kann ich mich per Internet über Lärmereignisse beschweren? |
| Antwort:
Sehr komfortabel: Gehen Sie auf die Webseite des Deutschen
Fluglärmdienstes:
http://www.dfld.de Klicken Sie dort auf "Messwerte" und dann "Leipzig". Unter der Option "Messwerte" können Sie nun Ihre örtliche Messstation auswählen. Wird nun der Button >> Anzeige << gewählt, erhält man eine Grafik, die den örtlichen Lärmpegel Abhängigkeit von der Uhrzeit anzeigt. Klickt man in die Grafik, wird die Zeitachse gestreckt und man kann nun einzelne Lärmereignisse auswählen, über die man sich beschweren möchte. Die Beschwerde wird über "Fluglärm-Beschwerde verschicken" nach Eingabe seiner Adresse direkt an den Lärmschutzbeauftragten des Airport gesendet. Ein großer Vorteil dieser Beschwerdetechnik ist, dass die Beschwerden erfasst und statistisch angezeigt werden. Allein auf diesem Wege wurden z.B. im Mai 2008 etwa 6.000 Fluglärmbeschwerden zur Anzeige gebracht. Das klingt kompliziert. Aber es geht spielend leicht. Probieren Sie es bei Ihrer nächsten Beschwerde aus! |
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Frage: Ich habe keinen eigenen Internetzugang, mir ist das zu kompliziert. Gibt es da nicht auch herkömmliche Beschwerdemöglichkeiten? |
| Antwort:
Na klar! Sie können jeden Zettel nehmen und Ihre Beschwerde frei
formulieren. Oder Sie benutzen unser Beschwerdeformular. Dieses finden Sie unter "Download" bzw. direkt hier: Beschwerdeformular. Tragen Sie dort Ihre Daten ein, speichern Sie dieses Formular auf Ihrem PC. So brauchen Sie nicht jedes mal so viel zu schreiben, sondern es ist schon alles gespeichert. Wenn Sie keinen PC haben, so lassen Sie sich von einem Freund oder Verwandten das Formular mit Ihren Angaben ausdrucken und kopieren Sie sich dieses dann. So brauchen Sie nur noch zwei, drei Kreuze machen und ab die Post ... Bitte bedenken Sie dabei: Wenn man sich nur bei dem Störer selbst beschwert, dann hilft das oft wenig. Er selbst wird sich wenig um Ihre Probleme bemühen. Wir haben Nachweise darüber, dass der Flughafen einge Beschwerden und auch einige besonders laute Lärm-Messergebnisse "verschwinden" lässt. Deshalb senden Sie diese Beschwerde immer noch an das Luftfahrtbundesamt und an Ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung. Diese sollen ruhig erkennen, welche Probleme ihre Bürger haben. Sonst übersehen sie unter Umständen die Probleme und behalten nur goldene Schlagzeilen aus der Presse oder den Geschmack vom letzen Sektempfang auf dem Flughafen in Erinnerung. Sie können sich auch direkt beim Lärmschutzbeauftragten des Flughafens beschweren. Hierzu müssen Sie sich die ungefähre Uhrzeit der Ereignisse notiert haben, über die Sie sich beschweren wollen. Jetzt kann man die Beschwerde über die folgenden Wege an den Mann bringen: kostenlose Hotline: 0800-0078766 E-Mail: Axel.Semrau@Leipzig-Halle-Airport.de Fax: 0341-2242308 Tel.: 0341-2242314 Bei einer Beschwerde über E-Mail können auch gleichzeitig die folgenden Adressen genutzt werden: Oberbürgermeister Leipzig (Burkhard Jung): obm@leipzig.de Oberbürgermeisterin Halle (Dagmar Szabados): dagmar.szabados@halle.de Bürgermeister Schkeuditz (Jörg Enke): buergermeister@schkeuditz.de Landrat Leipziger Land (Dr. Gerhard Gey): Mail an Landratsamt Leipziger Land Landrat Saalekreis (Frank Bannert): buero-landrat@saalekreis.de Landrat Nordsachsen (Michael Czupalla): nur telefonisch über Bürgertelefon Torgau: 03421/758-226 oder 228 Landesdirektion (ehemals Regierungspräsidium) Leipzig: E-Mail: Dieter.Paul@ldl.sachsen.de Tel.: 0341-977-1410 Fax: 0341 977 11 99 Sächsisches Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA): poststelle@smwa.sachsen.de Referatsleiter Verkehr: Herr Erhard Kaufmann E-Mail: erhard.kaufmann@smwa.sachsen.de Tel.: 0351-564-8550 Fax: 0351-564-8607 Amt für Umweltschutz Leipzig: umweltschutz@leipzig.de Tel.: 0341-123-1652 Fax: 0341-123-3405 Herr Pfeifer - Luftfahrtbundesamt - Referat Ordnungswidrigkeiten Tel: 06103/ 707 39 62 Fax 06103/ 707 39 69 Oder Sie melden sich per Post: Dagmar Szabados Oberbürgermeisterin Marktplatz 1 06100 Halle Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer Staatskanzlei Sachsen-Anhalt Hegelstraße 40-42 39104 Magdeburg Dr. Karl-Heinz Daehre Minister im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Postfach 3653 39011 Magdeburg Umweltbundesamt z. Hd. Frau Dr. Markard Leiterin Fachbereich II Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau PetraWernicke Ministerin im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Landtag Sachsen - Anhalt Petitionsausschuss Domplatz 6-9 39104 Magdeburg |
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Frage: Die Flugzeuge halten sich nicht an die vorgeschriebenen Flugrouten. Wo kann ich mich beschweren? |
| Antwort:
Luftfahrtbundesamt, Referat Ordnungswidrigkeiten, Herr Pfeiffer: Tel.: 06103-707 39 62 Fax: 06103-707 39 69 |
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Frage: Mein Grundstück ist durch den Fluglärm viel weniger wert. Kann ich die Grundsteuer kürzen? |
| Antwort:
Ja und Nein. Sie müssen die festgesetzte Steuer erst einmal
zahlen. Aber die Grundsteuer errechnet sich aus der Wertfestsetzung des
Grundstückes durch Ihr Finanzamt. Deshalb müssen Sie zuerst
beim Finanzamt eine Herabsetzung des Einheitswertes für Ihr
Grundstück beantragen. Grundlage ist das Bewertungsgesetz (BewG),
§ 82. Prinzip: Einheitswert senken, daraus errechnet die Gemeinde dann eine geringere Steuer ... Was also ist zu tun? Einheitswertbescheid suchen und finden. Folgende Daten daraus entnehmen: Aktenzeichen, Bescheiddatum, Feststellungsdatum, Einheitswert Formlosen Antrag an Ihr Finanzamt schicken. Mit dem dann erhaltenen positiven Bescheid des Finanzamtes zur Gemeinde gehen und eine Korrektur des Steuerbescheides beantragen. Einen Musterbrief und Hilfe dazu finden Sie auch auf der Webseite der BI gegen Flugroutenänderung: Erläuterung. |
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Frage: Es ist immer von Klagen der IG Nachtflugverbot die Rede, konkret konnte ich aber keine Klage dazu finden. Warum nicht? |
| Antwort:
Die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. hatte im ersten
Klageverfahren (2004 bis 2006) fünf Musterkläger
unterstützt und deren Klage organisiert. Damals ging es darum,
ebenso wie an vielen anderen Flughäfen auch, in Leipzig ein
grundsätzliches Nachtflugverbot zu erwirken. Weiterhin sollte der
unsinnige Bau der Südbahn, der Millionen von Steuergeldern
verschlang, verhindert werden. Die Nordbahn hätte zur Abwicklung
sämtlicher Flüge in Leipzig ausgereicht. Letzten Endes wurden diese Klagen mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) vom 09. November 2006 überwiegend abgewiesen. Die Südbahn konnte gebaut werden, Expressfrachtverkehr wurde ungehindert zugelassen. Sonstige, nichteilige Nachtflüge sollten aber unterbleiben. Nach diesem ersten Klageverfahren wandelte sich die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. zu einem Verein, dessen Ziel vorrangig in der Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit besteht. Die IG wurde schließlich als gemeinnütziger Verein anerkannt. Die rechtliche Unterstützung der Musterkläger übernahm fortan der FLUG e.V., der Förderverein für Lärm-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. |
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Frage: Es haben ja nur 3 Anwohner gegen den Ergänzungsbeschluss geklagt. So schlimm ist es wohl doch nicht? |
| Antwort:
Ein Verein kann gegen diesen permanenten, nächtlichen Fracht- und
Militärflug nicht
klagen. Genauso wie beispielsweise die Stadt Leipzig nicht selbst
für
ihre Bürger klagen, sondern bestenfalls (stadt-)eigene Rechte
geltend
machen kann, so kann auch keine Bürgerinitiative oder ein Verein
für
die Rechte der Anwohner klagen. Man bedient sich deshalb der
sogenannten "Musterkläger". "Muster" deshalb, weil aus der
Vielzahl von
Interessenten an einer Klage drei bis fünf mögliche
Kläger ausgewählt
werden, die mit ihren Belangen alle Probleme der gesamten Anwohner
abbilden. Es macht wenig Sinn mit 3.000 einander ähnlichen Klagen
gegen
einen Planfeststellungsbeschluss vorzugehen. Das wäre wie
Geldscheine
in den Kamin werfen. Deshalb haben im Klageverfahren gegen den Planergänzungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig offiziell nur 3 Bürger Klage eingereicht. Sie stehen stellvertretend für alle Anwohner am Flughafen. Die trotzdem noch immens hohen Verfahrenskosten könnten sie allein auch nicht bestreiten. Deshalb hatten sie eine Vereinbarung mit dem FLUG e.V. (Förderverein für Lärm-, Umwelt- und Gesundheitsschutz) abgeschlossen, der die Klage organisiert und koordiniert hat, diese Verfahrenskosten übernimmt und diese wiederum aus Spenden der Bevölkerung finanziert. Durch diese vertraglichen Regelungen ist es überhaupt erst möglich, derartige Klageverfahren durchzuführen. Allein könnte das wohl kaum einer der Anwohner. |
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Frage: Kosten die Klagen der Anwohner nicht nur unnötig unsere Steuergelder? |
| Antwort:
Die Klagen kosten richtig Geld! Geld, was einzelne Kläger nie
allein aufbringen könnten. Woher nehmen? Der Flughafen ist eine
GmbH in öffentlicher Hand, das RP Leipzig eine Landesbehörde.
Sie haben keine Probleme, die Klagen zu finanzieren. Probleme haben die
Anwohner. Und so musste kräftig der Klingelbeutel geschwungen
werden. Letzten Endes kam bei beiden Klageverfahren gerade genug Geld zusammen, um die Verfahren durchführen zu können. Geld, was die Anwohner selbst aufgebracht haben. Sie haben sich sozusagen selbst finanziert. Öffentliche Gelder bzw. Steuergelder flossen dabei nicht. Die Kosten, die der Flughafen bzw. das RP Leipzig in den Klagen aufbringen mussten, war zunächst öffentliches Geld. Richtig. Doch wie es immer so ist vor Gericht: Der Verlierer zahlt alles! Also mussten wir auch diese Kosten erstatten. Und natürlich auch mit Zinsen und allem Drum und dran. Anwälte, Gerichtskosten, Material. Das ist für die Anwohner eine sehr traurige Angelegenheit, aber zu einer vernünftigen Klageorganisation gehört eben auch, solche absehbaren Risiken einzuplanen. Daher waren ausreichend Rücklagen gesammelt worden, um diese Kosten erstatten zu können. Kein Steuerzahler muss sich also Sorgen um seine Steuern wegen diesen Klageverfahren machen. Er sollte sich lieber fragen, wieviel Steuergelder in den nicht notwendigen Flughafenausbau (da bereits mit einer Landebahn nicht einmal zu 40 % ausgelastet), in die langjährige Kredit- und Zinsrückzahlungen für die Baukosten, in die (oft unzulässige) Subvention von Logistikfirmen wie DHL, in die unzulässigen Ausbildungsbeihilfen, in die jährlichen Betriebskostendefinzite von ca. 37 Millionen Euro fließen, die die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie eine ganze Reihe von Kommunen und Kreisen jedes Jahr zu zahlen haben. Das kostet den Steuerzahler! Und in Anbetracht der unwirtschaftlichen Preisgestaltung (um billige Unternehmen nach Leipzig zu locken), werden diese Defizite trotz Wachstum am Flughafen bleiben, wie die EU-Kommission unlängst feststellte. |
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Frage: Ich habe gehört, dass die drei Musterkläger noch nicht einmal Schallschutzmaßnahmen beantragt haben. Warum nicht? |
| Antwort:
Ja, das ist so, die Anträge wurden nicht gestellt. Warum das so
ist, kann jeder sofort erkennen, wenn er sich einmal einen
Schallschutzantrag bzw. die dazu gehörige abschließende
Vereinbarung des Flughafens anschaut. Wenn die Kläger Schallschutz
beantragen und die Vereinbarung unterzeichnen würden, dann
würden sie damit auch ihre weiter gehenden Ansprüche
(Klageforderungen) gegenüber dem
Flughafen bzw. dem RP Leipzig verlieren. Und das wäre für
einen Musterkläger doch äußerst unsinnig. Deshalb
wurden sie vom FLUG e.V. angewiesen, bis zum Abschluss des
Klageverfahrens keine Vereinbarung zu unterzeichnen. |
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Frage: Wollen die Kläger nicht einfach nur noch mehr Geld vom Flughafen herausschlagen? |
| Antwort:
Das ist völliger Unsinn! Dazu bedarf es nur eines Blickes in die
Klageschrift. Dort stehen die Forderungen ganz klar drin: Zulassung des eiligen Expressfrachtverkehrs (DHL) in der Nacht, aber Untersagung aller übrigen Verkehrsarten, die nicht auf die Nacht angewiesen sind Untersagung der Militärflüge in der Nacht Untersagung der völkerrechtswidrigen Militärflüge der US-Armee im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg auch am Tage Verbot der besonders lauten Flugzeuge (insbesondere Tubopropeller-Maschinen) in der Nacht Von Geldforderungen oder Sachleistungen ist nicht an einer Stelle die Rede. Es geht vielmehr um den Schutz der Gesundheit und Leben, die lt. anerkannter Studien durch den Nachtlärm gefährdet sind und es geht um die Verminderung der Gefahr von Terroranschlägen. |
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Frage: Werden zukünftig wegen dem Nachtflugverbot für Passagiermaschinen Urlaubsflüge ab Leipzig seltener? |
| Antwort:
Natürlich sieht das im ersten Moment so aus. Genauso, wie es
scheint, dass die Störche die Babys bringen. Warum? Weil die Zahl
der Störche sehr zurück gegangen ist. Und damit sank auch die
Zahl der Neugborenen. Ein Zusammenhang, der zwar logisch scheint, aber
keinen tatsächlichen Zusammenhang aufweist. Genauso verhält es sich mit den Passagierflügen und dem nächtlichen Flugverbot von 5 Stunden. Bisher flogen am Flughafen Leipzig/Halle durchschnittlich 2 bis maximal 3 Flugzeuge pro Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr). Diese dürfen jetzt "nur" bis 23:30 Uhr und ab 05:30 Uhr fliegen. Diese Einschränkung führt nicht wirklich zur Einstellung von Flugverbindungen der Airlines bzw. zur Verhinderung von neuen Destinationen. Beispielsweise wird die in Leipzig eingestellte Verbinung von Air Berlin nach London in Berlin Tegel trotz Nachtflugverbot betrieben. Genauso verhält es sich mit anderen Strecken und Flughäfen. Der einzige relevante Unterschied ist der Bedarf und die zahlende Kundschaft. In Leipzig werden Passagierflugverbindungen gestrichen, weil sie nicht rentabel sind. Die Leute haben schlichtweg kein Geld dafür übrig. Und es gibt zu wenig mittelständische Unternehmen, die einen Bedarf durch Geschäftsreisen generieren könnten. Woher sollten die auch kommen, wenn immer nur die großen "Wirtschafts-Cluster" massiv subventioniert werden, der Mittelstand aber allein zurecht kommen muss? Fazit: Das gekürzte Nachtflugverbot von 23:30 Uhr bis 05:30 Uhr (nur für Passagiermaschinen) behindert den Flugbetrieb in Leipzig nur in geringem Maße. Entscheidend für den Rückgang der echten Passagierzahlen (ohne Militärtruppentransporte) in Leipzig ist der mangelnde Bedarf und die schwache Finanzlage der Bevölkerung. Aber als Begründung für diesen Rückgang ist es einfacher, dies den Nachtflug- und Fluglärmgegnern in die Schuhe zu schieben. So hat man am Flughafen und im Rathaus seinen Buh-Mann gefunden und versucht durch bewusste Falschinformationen die Öffentlichkeit auf die Betroffenen zu hetzen. Selbst die Rückgänge bzw. sehr schwache Entwicklung der letzten Jahre versucht man den Bürgerinitiativen anzulasten, obwohl diese damals noch nicht einmal existiert haben. Kein feiner Zug, aber Methode am Flughafen und in der Stadt. |
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Frage: Lassen sich Expressfracht und normale, nichteilige Fracht in der Praxis überhaupt trennen? |
| Antwort:
Michael Reinboth, Projektleiter und Geschäftsführer des
DHL-Hubs Leipzig, gab im ersten Prozess vor dem
Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2006 zu Protokoll, dass es kein
Problem sei, Express- und nichteilige Normalfracht zu trennen. Diese
werde auch grundsätzlich logistisch getrennt registriert. In der Praxis ist die Trennung der KEP-Fracht (d.h. Expressfracht) und nicht eiliger Normalfracht durchaus üblich, ohne dass es dazu rechtliche Gründe (z.B. Festlegungen durch Gerichtsbeschlüsse o.ä.) gegeben hätte. Die Intraplan Consult GmbH (ITP), die für den Flughafen Leipzig/Halle die Prognoseplanung durchführte, differenziert auch in ihren Gutachten für die Flughäfen Frankfurt Main (vom 12.09.2006) und Flughafen München (26.07.2007) deutlich zwischen KEP-Fracht und allgemeiner Fracht. So heißt es in der Luftverkehrsprognose für den Flughafen Frankfurt Main: „Segmentiert werden die Prognosen nach konventioneller Fracht, konventioneller Luftpost und dem überwiegend mit so genannten Integrators (DHL, UPS, FEDEX, usw.) beförderten Kurier-/Express- und Paketverkehr (KEP),…“ (ITP, G8, S. 142). In der Luftverkehrsprognose für den Flughafen München schreibt ITP: „Modellintern wird nachfrageseitig zwischen konventioneller Fracht, Post und Kurier-/Express- und Paketver-kehr…unterschieden…“ (ITP, G8, S. 93). Weshalb ITP in dem für den Flughafen Leipzig/Halle erstellten Gutachten nun „…sogar von einer engen Verzahnung zwischen KEP-Verkehr und sonstigem Luftfrachtverkehr…“ (ITP Verkehrsentwicklung und Nachtflugbedarf am Flughafen Leipzig-Halle, S. 40) schreibt, bleibt dem Leser verschlossen. Eine genaue Erläuterung dieses angeblichen Erfordernisses, bleibt ITP schuldig. Da der Flughafen Frankfurt in 2007 über 60 Prozent des gesamten deutschen Luftrachtaufkommens abgewickelt hat, spiegelt der Flughafen Frankfurt das typische Aufkommen im weltweiten Lufttransport wider. Fazit: Es wird am Flughafen Leipzig/Halle künstlich eine enge Verquickung der Frachtarten erzeugt, um Einschränkungen im Frachtverkehr durch einen möglichen Gerichtsbeschluss zu verhindern. Eigens dafür wurde sogar die AeroLogic GmbH gegründet, ein Frachtdienstleister, der von DHL und Lufthansa Cargo ins Leben gerufen wurde. Bisher hatten beide Firmen in einem Joint Venture zusammen gearbeitet, dies aber angesichts des ersten Urteils vom 09. November 2006 in eine eigenständige Firma umgewandelt. Das Manöver hat funktioniert und konnte die sonst übliche Trennung der Frachtarten als untrennbare, vernetzte Lösung darstellen, wie es schließlich das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 24. Juli 2008 als Fakt akzeptiert. |
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Frage: Hätten Einschränkungen im ungehinderten Nachtflugbetrieb wirklich tausende Arbeitsplätze gekostet? |
| Antwort:
Abgesehen von dem Fakt, dass diese Arbeitsplätze nicht geschaffen
worden wären, wie von Gott aus dem Nichts, sondern lediglich von
anderen Standorten umverlagert; und dass eben diese Arbeitsplätze
weitere Arbeitsplätze in Deutschland durch Verlagerung nach Asien
oder Osteuropa gefährden, hätten Einschränkungen im
Nachtflugbetrieb für nichteilige Fracht sogar zusätzliche
Arbeitsplätze in Leipzig bedeutet. An einem Frachtdrehkreuz wie
Leipzig würden die zu transportierenden Waren trotzdem anfallen
und nicht etwa voraussortiert werden. Deren Kommissionierung würde
sich in den Tag verlagern. Insofern wären viele der
Teilzeit-Nachtarbeitsplätze, die es heute gibt, in Vollzeit bzw.
normale "Tagzeit"-Arbeitsplätze umgewandelt worden. Ein sehr
positiver Aspekt, wenn man bedenkt, dass dauerhafte Nachtarbeit
nachweisbar schädigend auf den Körper wirkt. Außerdem
würde durch die etwas weniger effektive Warenabwicklung über
den gesamten Tag hinweg gegenüber einer reinen Nachtabwicklung
mehr Arbeitskräfte erfordern. Diese zusätzlichen
Arbeitskräfte würden unter Umständen tatsächlich zu
etwas weniger Gewinn der Logistikdienstleister führen, insgesamt
die Logistik aber nicht unwirtschaftlich machen. So würde es
tatsächlich mehr Vollzeitarbeitsplätze geben und weiteren
(heute noch Teilzeit-)Arbeitern ein Leben ohne ergänzende Hilfe
zum Lebensunterhalt durch die Agentur für Arbeit ermöglichen. Die ständig wiederholte Warnung, Arbeitsplätze würden verloren gehen, diente nur dazu, das Gericht und die Politiker unter Zugzwang zu setzen und eine andere Entscheidung, als die am 24. Juli 2008 getroffene, zu verhindern. Diese Schwarz- / Weiß-Malerei (Anwohnerschutz contra Arbeitsplätze) ist völlig realitätsfremd und hat nichts mit der SItuation am Flughafen Leipzig/Halle zu tun. Die Forderungen nach mehr Umweltschutz wurden in der Vergangenheit auch immer als arbeitsplatzfeindlich dargestellt. Ökologie contra Arbeitsplätze. Schwarz und Weiß. Doch heute ist die Umwelttechnik eine der innovativsten Industrien in Deutschland und eine der wichtigsten Arbeitsgundlagen. Gern brüstet man sich jetzt damit in der Welt. Vergessen sind die Unkenrufe der achziger Jahre. |
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Frage: Mich stört mich der Fluglärm persönlich nicht so stark, warum sollte ich mich aufregen? |
| Antwort:
Tatsächlich betroffen zu sein und sich betroffen fühlen, sind
manchmal zwei verschiedene Dinge. Sie können einen guten Schlaf
haben oder sich am Morgen der Wachphasen nicht mehr bewusst sein, aber
Sie unterliegen in den betroffenen Gebieten trotzdem der Wirkung des
Nachtfluglärms. Ähnlich einer Strahlenbelastung durch
radioaktive Energie, bemerken Sie zunächst nichts. Doch die
Schädigung kann sich bereits auswirken, ohne dass Sie davon etwas
mitbekommen. Und irgendwann später haben Sie beispielsweise Krebs
ohne zu erkennen, was die Ursache dafür war. Genauso ist es beim Nachtfluglärm. Er ist der gesundheitsschädlichste aller Dauerlärmarten. Schlimmer als Autobahnlärm, Straßenbahnlärm o. andere, das ist bewiesen. Er erzeugt neben anderen Krankheitsbildern hauptsächlich Bluthochdruck. Dieser Bluthochdruck ist die Ausgangslage für schwerwiegende Erkrankungen, ja sogar für Todesfälle, beispielsweise durch Herzinfarkte oder Schlaganfälle. Die Kosten der notwendigen medizinischen Behandlungen, der Todesfälle und Arbeitsbeeinträchtigungen tragen die Kassen und damit die Versicherten. Das Leid tragen die Betroffenen und Angehörigen. Auch wenn Sie den Fluglärm nicht bewusst wahrnehmen, so werden Sie dadurch geschädigt. Das Ohr schläft nie. Das ist kein propagandistischer Spruch, sondern eine Tatsache. Daher reagiert Ihr Körper unbewusst auf die Lärmereignisse, ohne dass Sie es bemerken. Sich in Sicherheit zu wägen aufgrund eines scheinbar ruhigen Schlafes, ist ein Fehler, der sich schneller bemerkbar machen könnte, als Sie vielleicht vermuten. Kinder weisen Lese- und Rechtschreibschwächen, Konzentrations- und Kommunikationsprobleme sowie eine deutlich reduzierte Lernfähigkeit auf. Natürlich, nicht jeder wird krank. Statistisch ist das Risiko jedoch sehr hoch. Auf den Zigarettenschachteln steht ein deutlicher Warnhinweis, den jeder kennt. Auf den Ortseingangsschildern der Ortschaften steht nichts davon. Auch dort müssten Warnhinweise zu lesen sein Nachtfluglärm schädigt Ihre Gesundheit. Unabhängig davon, ob Sie wach werden oder nicht! Hintergründe: HYENA-Studie (PDF englisch, 399 kb, u.a. Nachweis der Schädigung trotz Durchschlafens) Greiser-Studie komplett (PDF deutsch, 1,3 MB, Nachweis der krankheitsverursachenden Wirkung von Fluglärm anhand massiv erhöhten Medikamentenverbrauchs) Auszug aus der Greiser Studie: Zusammenfassende Bewertung der Qualitätssicherungsgruppe (PDF deutsch, 15 kb) Erwachen durch Fluglärm - Einordnung der DLR-Ergebnisse (PDF deutsch, 328 kb, Ergebis: DLR-Studie ist unzureichend und nicht auf Bevölkerung übertragbar) Es gibt eine Vielzahl weiterer Gutachten, die die Schädigungen durch Fluglärm nachweisen. Weitere Hinweise auf auf unserer Hauptseite. |
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Frage: Die Landeanflüge verlaufen direkt auf der Verlängerungslinie der Start- und Landebahnen. Andere Gebiete sind doch nicht betroffen? |
| Antwort:
Die Landeanflüge sollen sich etwa 18 km vor dem Flughafen auf der
Verlängerungslinie der Start- und Landebahnen einfinden.
Landeanflüge sind aber ganz genau nur 50% der Überflüge.
Genauso viele Starts sind notwendig, um die Flugzeuge wieder in die
Luft zu bekommen. Und die Starts haben quasi einen Freiflugschein, was
die Flugbahnen betrifft. Neben den grundsätzlichen
"Ideal"-Flugrouten gibt es das sogennannte Flugerwartungsgebiet.
"Ideal" steht hierbei nicht für die ideale,
anwohnerverträgliche Flugroute, sondern für die festgelegte,
normalerweise zu fliegende Route, auch wenn sie beispielsweise
über besiedeltes Gebiet führt, obwohl ein oder zwei Kilometer
entfernt Strecken über freies Feld möglich wären.
Flugerwartungsgebiete sind seitlich von den Flugrouten angeschlossen
und haben in Flughafennähe eine Breite von jeweils 3,5 km. Sollten selbst diese Streubreiten nicht ausreichen, so fliegen sie einfach querfeldein. Rufen Sie als Betroffener mal danach beim Flughafen oder bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) an. Sie erhalten garantiert die Antwort, dass dieser Flug im Einzelfall genehmigt worden sei. Abgesehen davon gibt es die besonders in der Kritik stehenden kurzen Abflugrouten über den Leipziger Norden, über den Halleschen Osten, über Raßnitz. Diese werden je nach Windrichtung Tageszeit intensiv genutzt und erzeugen in dicht besiedelten Bereichen erheblichen Ärger. Im Übrigen können die Flugrouten jederzeit verändert werden. Das ist bereits mehrfach geschehen und wird auch in Zukunft immer wieder vorkommen. Fazit: Die Region um Leipzig und Halle ist großflächig verlärmt, was in Zukunft noch weiter zunehmen wird. Es gibt faktisch keine Bereiche in der Nähe dieser Städte (Radius ca. 30 km), die als sicher lärmfrei gelten können. Spätestens wenn eine dritte Landebahn quer zu den beiden vorhandenen gebaut wird, dann wird man Ihnen erklären, dass Sie dies doch hätten voraussehen müssen! Innerhalb dieses Bereiches gibt es kaum belastete und extrem belastete Gegenden. Logisch: In der Nähe des Flughafens ist die Belastung in der Regel höher, da die Flugzeuge eine geringe Höhe haben. Hinzu kommen permanente Belastungen durch den Bodenlärm am Flughafen selbst. Wohnen Sie direkt unter einer Hauptflugroute, ist der Lärm um ein Vielfaches höher, als wenn Sie seitlich versetzt unter der Flugroute wohnen. Wer also langfristig nicht mit Fluglärm leben kann, sollte wenigstens einen Sicherheitsabstand von 30 km um Schkeuditz herum einhalten. |
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Frage: DHL will doch moderne Flugzeuge, wie die Boeing 777 einsetzen. Es wird also leiser am Nachthimmel? |
| Antwort:
Nein, es wird lauter! Viel lauter allein deswegen, da der Flughafen
noch lange nicht seine Ausbaustufe entsprechend der Prognosen für
das Jahr 2015 erreicht hat. Den Anwohnern wird in Aussicht gestellt, dass in Zukunft lärmarmere Flugzeuge zum Einsatz kommen. Gerade DHL, Lufthansa Cargo und Aerologic GmbH versuchen damit, Hoffnung zu verbreiten. Die sogenannten neuen „Flüsterjets", die Boeing 777 sind jedoch in der Praxis nicht einen Deut leiser, als die alten und besonders lauten MD11-Maschinen, die zur Zeit eingesetzt werden. Das ist leider nur ein statistisches Zahlenspiel, da die B777 nur etwa 0,1 dB(A) leiser sind als die MD11, also ein absolut unhörbarer Unterschied. Was den Unterschied ausmacht, ist allein die Tatsache, dass die B777 eine viel größere Transportkapazität haben. So wird der Lärmwert der Maschinen pro Tonne betrachtet. Damit liegen die B777 eindeutig vorn. Doch während genau das auch den wirtschaftlichen Vorteil für die Fluggesellschaften ausmacht, bleibt für den Bürger der Lärm der gleiche. Mit steigenden Aussichten. Dabei stellen diese neuen Maschinen auch nur einen Bruchteil der gesamten Flotte dar. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Grundsätzlich ist es richtig und wichtig, die veraltete Flugzeugflotte auszutauschen. Schon aus Klimaschutzgrunden sind solche Erwägungen notwendig, obwohl es den Betreibern dabei wohl eher um die Einsparung des teuren Kerosins, als um den Schutz der Umwelt geht. Aber wenn diese Maschinen dazu dienen sollen, dass die Logistikkonzerne damit den Eindruck zu erwecken versuchen, alles werde leiser und für die Anwohner in Zukunft erträglicher, dann ist diese Spiegelfechterei einfach unseriös! Hinzu kommt, dass beispielsweise DHL auch nicht alles mit eigenen Maschinen fliegt. Hier bedient sie sich einiger Subauftragnehmer, die oftmals mit veralteten Maschinen fliegen. Entscheidend ist dabei der Preis. Der Geschäftsführer des DHL-Hubs Leipzig, Michael Reinboth behauptete dazu, dass DHL keinerlei Einfluss auf den Flugzeugpark der Subauftragnehmer nehmen könne. Das ist zwar schlichtweg Unsinn, da man als Auftraggeber sehr wohl Vorgaben machen kann, aber es wird in der Praxis wohl dabei bleiben. Logischerweise können Dienstleistungen mit billig erworbenen, alten Maschinen meist viel günstiger angeboten werden, als mit neuer Flugtechnik. Ergo werden die Aufträge oftmals an solche Subunternehmer erfolgen, die veraltetes und damit lautes und schmutziges Fluggerät einsetzen. Doch DHL kann dann die Hände heben bzw. sie in Unschuld baden: Diese Flugzeuge stammen ja nicht von DHL. |
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Frage: OBM Burkhard Jung, OBM Dagmar Szabados und andere Politiker kümmern sich doch um den Schutz der Anwohner, oder? |
| Antwort:
Gespräche hat es gegeben. Gespräche, die nicht freiwillig von
den Stadtoberhäuptern angeboten wurden, um nach gemeinsamen
Lösungsansätzen zu suchen, sondern Gespräche, die sich
die Anwohner durch intensiven Protest erzwingen mussten. Schlimm genug.
Dabei zeigte sich an vielen Punkten der sachliche Unverstand der
Politiker, die nicht einmal ansatzweise versucht hatten, sich
unabhängig von den Darstellungen der Flughafenbetreiberin in den
Sachverhalt einzuarbeiten. Gut, ein Oberbürgermeister muss
charismatisch sein und die Stadt repräsentieren. Ob er das ist,
muss jeder für sich selbst entscheiden. Ein/e OBM muss nicht alles
persönlich wissen. Dazu gibt es Fachämter. Es ist deren
Aufgabe, sich intensiv mit den Fragen und Problemen, die die Stadt und
ihre Bürger tangieren, zu beschäftigen und ihre Vorgesetzten
fachlich zu beraten. Doch auch diese glänzen mit Halbwissen und
oberflächlichen Sichtweisen. Schlimm, wenn die ehemalige OBM
Ingrid Häusler in Halle selbst erkennen muss, dass ihre
Mitarbeiter keinen Durchblick haben und sie dann vor den anwesenden
Bürgern rügen und zurück rufen muss. Und das tut man
erst dann, wenn das Unvermögen für alle unübersehbar zu
Tage tritt. Doch in solch wichtigen Dingen wie dem Fluglärm und den Entwicklungen an einem Fracht- und Militärflughafen kann man sich Unwissenheit in den zuständigen Fachämtern einfach nicht leisten! Dann kann ein/e OBM auch kein ernst zu nehmender Partner sein, im Bemühen um gemeinsame Lösungen. Statt dessen verkünden sie in der Öffentlichkeit naive Selbsteinschätzungen, die jeglicher Grundlage entbehren. OBM Burkhard Jung beispielsweise versprach angesichts hunderter wütender Bürger im Rathaus diesen seinen persönlichen Einsatz für eine gemeinsame Lösung mit den Verantwortlichen beim RP Leipzig und dem Flughafen. Ein Dialog - bzw. Mediationsforum wollte er einberufen, an dem alle Beteiligten an einen Tisch geholt werden. Er übernahm einfach den Vorschlag der Grünen im Leipziger Stadtrat und verkaufte es als seine Idee, um "seinen" Bürgern zu helfen. Doch kaum war etwas Luft an die Sache gekommen, so erklärte er gegenüber der Presse, das Regierungspräsidium Leipzig und der Flughafen hätten ein solches Forum abgelehnt und stünden nicht zur Verfügung. Also müsse er sich von dieser Idee distanzieren. Der entsprechende formelle Antrag der Grünen liegt noch immer unbearbeitet im Rathaus und wartet auf eine Entscheidung des Stadtrates. Doch schon am nächsten Tag meldete sich das RP Leipzig voller Unverständnis über diese Äußerungen Burkhard Jungs selbst zu Wort und erklärte, dass es sehr wohl für ein Mediationsforum zur Verfügung stehe. Es hätte nie eine abschlägige Äußerung dazu gemacht. Nein, Herr Jung: Lügen haben kurze Beine! Und manchmal reichen sie auch nicht vom Rathaus bis zum RP! Die Stellungnahmen, die von den verantwortlichen Politikern zu diesem Thema veröffentlicht wurden zeigen deutlich: Hier passiert nichts von allein! Hier besteht kein Interesse, aus eigenem Antrieb auf die Bürger zuzugehen und Kompromisse anzubieten. Erst recht nicht nach dem deutlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2008. Laue Floskeln wie "... intensiver Ausbau im Einklang mit den Bürgern ...", "... müssen die Bürger mitnehmen ...", zeigen, dass man inhaltlich nicht bereit ist, etwas zu verändern. In Anbetracht ihrer Stellung in Bezug auf den Flughafen ist eine wirkliche Unterstützung auch nicht mehr denkbar. Hier gilt wieder die alte Weisheit: "Hilf Dir selbst, sonst hilft Dir keiner! |
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Frage: Sind denn Straßenbahn- oder Autobahnlärm nicht genauso belastend? Warum kämpfen Sie nicht dagegen? |
| Antwort:
Straßenbahnlärm und Autobahnlärm können auch sehr
belastend sein. Doch Straßenbahnen fahren in der Nacht im
Stadtgebiet bestenfalls nur im Halbstundentakt. Aus Rücksicht auf
die Bürger und aufgrund der geringeren Fahrgastzahlen in der
Nacht. Die Frachtflugzeuge fliegen entsprechend den Planungen im
Planfeststellungsbeschluss fast ausschließlich in der Nacht und
in den Spitzenzeiten nach Mitternacht und ab 03:00 Uhr in den
Morgenstunden aller 72
Sekunden! Also fast jede Minute ein Überflug! Das ist mit dem Straßenbahnärm nicht zu vergleichen! Autobahnlärm erzeugt ein relativ gleichmäßiges Dröhnen. Um die besonders gesundheitsschädlichen Lärmwirkungen zu entfalten, bedarf es dem starken An- und Abschwellen des Lärms wie beim Überflug der Maschinen. Relativ gleichbleibende Lärmquellen, wie Industrieanlagen, Autobahnen, Generatoren und ähnliche sind ebenfalls nicht der Gesundheit zuträglich, von der Schadenswirkung aber nicht mit Fluglärm zu vergleichen. Nachtfluglärm ist die gesundheitschädlichste aller dauerhaften Lärmarten. Abgesehen davon wundert es, dass die Anwohner in der Nähe von Straßenbahnen bei den Nachtfluggegnern zynisch um Hilfe bitten. Wir bemühen uns um Kompronmisse, um in unserem Lebensumfeld weiterhin ohne übermäßigen Nachtfluglärm gesund leben zu können. Warum können das die "Fluglärmfachleute", die an den Straßenbahnen wohnen, nicht auch für sich selbst tun? Warum wissen sie es angeblich besser, wie es in den betroffenen Gebieten nachts mit Fluglärm aussieht? Warum sollten wir uns von Ihnen verhöhnen lassen und Ihnen hinterher noch gegen Straßenbahnlärm helfen? Das sind einfach Biertischreden ohne Sinn und Verstand. Der Unterschied liegt einfach vor allem darin, dass die Belastung eine völlig andere ist. Versuchen Sie doch Mitstreiter für Ihr Anti-Straßenbahn-Projekt zu finden. Es wird Ihnen kaum gelingen. Doch schauen Sie sich um, wie viele Initiativen sich im Umfeld des Flughafens gegen den Fluglärm gebildet haben. Sie haben sich im "Netzwerk der Bürgerinitiativen am Flughafen Leizig/Halle" zusammen geschlossen. Diese vielen Menschen schließen sich nicht aus Langeweile zusammen, sondern weil Fluglärm im Gegensatz zum Straßenbahnlärm oder dem Lärm vereinzelt vorbeirasender Motorräder auf Dauer unakzeptabel ist. Schlafentzug gilt nach den Genfer Konventionen als Folter. Und das ist es, was die Anrainer des Flughafens umtreibt. |
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Frage: Stichwort militärische Nutzung: In Leipzig fliegen doch nur zivile Fluggesellschaften. Was ist daran militärisch? |
| Antwort:
Ein Wolf im Schafspelz bleibt ein Wolf. Man kann ihn freundlich finden,
oder kuschelig. Aber es bleibt ein Wolf. Und ehe Du Dich versiehst, hat
er Dich verschlungen. Diese Metapher ist bezeichnend für das, was am Flughafen Leipzig/Halle stattfindet. Militärtransporte sind keine Urlaubsreisen. Panzertransporte sind keine humanitäre Hilfe. Egal wie man es dreht und wendet: Der Zweck des Fluges entscheidet letzten Endes über seine Einordnung in die Kategorie "Militär" oder "Zivil". Amerikanische Kampftruppen, die in einem weißen Flugzeug daher kommen, in Leipzig versorgt werden und dann in den Kriegseinsatz in den Irak oder nach Afghanistan geflogen werden, sind keine Geschäftsreisende oder Touristen. Für sie stehen am Flughafen 600 Feldbetten zur Verfügung. Ebenso wie die Kriminalpolizei (nicht die Streifenwagen) in zivilen Fahrzeugen fährt und bei Bedarf Sonderrechte in Anspruch nimmt. Sonderrechte wie zum Beispiel nachts zu fliegen, obwohl Passagierflugzeuge in Leipzig nachts Flugverbot haben. Diese Kripobeamten sind keine Zivilisten, es sind Beamte im Dienst. Und diese Soldaten sind nicht zivil unterwegs. Noch deutlicher machte es Siegfried de Witt, der Anwalt des Regierungspräsidums Leipzig, als er sich im zweiten Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht darüber beschwerte, dass die Kläger erst jetzt die Militärtransporte und die militärische Nutzung des Flughafens im Verfahren angreifen. Dabei sei angeblich die militärische Nutzung doch seit 2006 allgemein öffentlich bekannt und akzeptiert gewesen. Dem gegenüber zitierte der Anwalt der Kläger Auszüge aus den schriftlichen Antworten des Bundesverteidigungsministeriums sowie des sächsischen Petitionsausschusses als auch Äußerungen von Herrn Malitzke aus 2007, die bis zuletzt eine militärische Nutzung ausdrücklich bestritten hatten. Wenn heimlich in der Dunkelheit Panzer auf der Bahn oder per LKW antransportiert und in die Rümpfe der Antonovs AN124-100 verladen werden, dann wird deutlich, dass man ein schlechtes Gewissen hat, dass man diese Transporte gerne vor der Öffentlichkeit verbergen möchte. Doch sie finden statt. Und das mehr als genug. Gerade Panzer und Kampfhubschrauber wurden in der zurück liegenden Zeit seit 2006 mit den Antonovs verbracht. Die einst als "Übergangslösung" benannte Mischung militärischer Aufgaben mit zivilen Auftragnehmern soll auch nach der Lieferung der militärischen Flugzeuge A400 M fortgesetzt werden. Bisher hatte die NATO Probleme, Großkriegsgerät wie Panzer, Hubschrauber, Abschussrampen und ähnliches schnell in die "Krisengebiete" der Welt zu transportieren. Die Lösung waren die Antonovs AN124-100. Dieses Transportprojekt der NATO hört auf den Namen "Strategic AirLift Interim Solution". Welch Wunder, dass die "zivile" Firma, welche den lukrativen Transportauftrag am Ende erhielt, den schönen Namen Ruslan SALIS GmbH trägt. Was für ein Zufall! Wären die ukrainischen Mitarbeiter dieser Firma militärische Angehörige der NATO, so läge ein klarer Verstoß gegen das Stationierungsverbot aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag der ehemaligen Siegermächte vor, da die Maschinen hier stationiert sind und ein Wartungsstützpunkt vorhanden ist. |
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Frage: Militärflüge sind zwar nicht schön, aber sie bringen doch Geld. Warum sollte man darauf verzichten? |
| Antwort:
Der Krieg im Irak wurde von mehreren Gerichten als
völkerrechtswidrig eingestuft. Angriffskriege, wie eben der
Irakkrieg sind nach Artikel 26 unseres Grundgesetzes unter strenger
Strafe verboten. Aus gutem Grunde hatte sich deshalb die damalige
Bundesregierung, noch unter Regie des ehemaligen Kanzlers Gerhard
Schröder, gegen eine Beteiligung an diesem Krieg ausgesprochen.
Heute möchte die CDU dies gerne ändern und tut dies durch die
aktive Beteiligung durch logistische Unterstützung des Flughafens
Leipzig/Halle. Keiner bedenkt dabei, dass die Anforderungen an einen
Miliärflughafen viel höher gesetzt sind. Nach den Genfer Konventionen und den dazu erlassenen Zusatzprotokollen gehört es zum internationalen Völkerrecht, dass militärische und zivile Nutzungen deutlich zu trennen sind. Zivile Objekte und Einrichtungen (beispielsweise der Flughafen und die Flugzeuge) sind vor Kampfhandlungen grundsätzlich durch das Völkerrecht geschützt. Ein rein zivil genutzter Flughafen genießt somit den Schutz des internationalen Völkerrechts. Gemäß diesen Regeln werden diese Objekte und Einrichtungen jedoch als militärische Objekte und damit als legitime Angriffsziele eingestuft, wenn diese für eine militärische Nutzung bereit gestellt werden, wie hier am Flughafen Leipzig/Halle. In solchen Fällen können sie sich nicht mehr auf den Schutz des Völkerrechts berufen. Der Flughafen Leipzig/Halle ist somit durch die militärische (Mitbe-)Nutzung, und sei es sogar nur eine "zivile Nutzung aufgrund militärischer Anforderung" ein militärischen Angriffsziel geworden. Ebenso können die ihn benutzenden Flugzeuge als Angriffsziel eingestuft werden. Durch diese neue Nutzungsart erhöht sich das Risiko beträchtlich. Nicht nur im Bezug auf einen möglicherweise terroristischen Akt, sondern auch im Rahmen der zunehmenden militärischen Auseinandersetzungen weltweit. Dass die terroristische Gefahr nicht nur ein modischer Schnickschnack ist, belegen die Anschläge in der letzten Zeit sowie auch die stark grundrechtseinschränkende Gesetzgebung der Bundesregierung (Stichworte: Vorratsdatenspeicherung, Speicherung der Internet- und Telefondaten, Abhörregelungen und das Ausspähen von privaten Computern). Urlauber, Touristen, Geschäftsleute und die Anwohner werden als Schutzschild für Kriege genutzt. Das kann nicht in Ihrem und in unserem Interesse sein. |
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Frage: Ich suche auf der Webseite ein Gästebuch, wo ich einen Kommentar hinterlassen kann. Wo finde ich es? |
| Antwort:
Gar nicht. Ein elektronisches Gästebuch muss laut geltender
Rechtsprechung ständig geprüft (und damit zensiert) werden.
Unterlässt
man die regelmäßige Kontrolle, so muss man sich
unzulässige Einträge
selbst anrechnen lassen und kann dafür rechtlich zur Verantwortung
gezogen werden. Eine Zensur wollen wir gar nicht erst einführen.
Mitunter arten solche Gästebücher auch in Hin- und
Her-Pöbelei unter
der Gürtellinie aus. Daran haben wir kein Interesse. Unsere
Webseite
erhebt den Anspruch, möglichst informativ und seriös
aufzutreten. Wenn
Sie einen Kommentar, positiv oder auch negativ, abgeben wollen, so
senden Sie uns bitte eine E-Mail bzw. nutzen Sie unser Kontaktformular. Hier kommen Sie direkt hin: Formular. Und abgesehen davon: Die Webseiten des Flughafens, von DHL des Regierungspräsidiums Leipzig haben ebenfalls kein Gästebuch ... |
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Frage: Ich möchte Euch eine Mitteilung senden. Bekomme ich auch eine Antwort? |
| Antwort:
Natürlich bekommen Sie eine Antwort, wenn Sie Ihre korrekte
E-Mail-Adresse hinterlassen. Geben Sie eine falsche E-Mail-Adresse an,
können wir natürlich nicht antworten. Ja, hin und wieder
kommt das manchmal vor, wenn Feiglinge zwar motzen wollen, aber keine
sachlichen Argumente vertragen können. Solche Pfeifen gibt es. Wir bemühen uns, möglichst zeitnah zu reagieren. Bei manchen Kommentaren erübrigt sich allerdings jede Antwort. So erhielten wir zum Beispiel folgenden geistreichen Text ohne E-Mail-Angabe: "Glaubt ihr scheiß Ossis wirklich, das ihr da was dran ändern könnt. ???? Seit doch froh, das endlich mal Arbeit bei euch ins Land kommt und Ihr nicht ständig nur dem Westdeutschen Steuerzahler auf der Tasche liegt. Die Mentalität von euch Ostdeutschen kotzt einen an." Das zeugt von großer Sachkenntnis und Einfühlungsvermögen. Vielen Dank für diesen Dünnpfiff ... |
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